Wenn jede Minute zählt – das musst du tun, wenn ein Mensch plötzlich verschwindet
Ein Mensch verschwindet – plötzlich, ohne Vorwarnung. Ob Kind, Seniorin oder Freund auf dem Heimweg: In solchen Momenten zählt jede Sekunde. Doch viele wissen nicht, was konkret zu tun ist, wenn jemand in der Schweiz als vermisst gilt.
1. Keine Wartezeit: Du darfst sofort handeln
Anders als oft angenommen, muss man nicht 24 Stunden warten, bevor man jemanden als vermisst melden darf.
-Wenn du den begründeten Verdacht hast, dass jemand in Gefahr sein könnte – sofort zur Polizei!
-Bei Kindern, suizidgefährdeten Personen oder bei ungewöhnlichem Verhalten gilt: jede Minute zählt.
2. Polizei kontaktieren – diese Infos sind wichtig
Melde dich bei der nächsten Polizeistelle oder rufe die Notrufnummer 117.
Bereithalten solltest du:
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Vollständiger Name, Alter, Wohnort
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Letzter bekannter Aufenthaltsort
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Beschreibung (Grösse, Kleidung, besondere Merkmale)
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Gesundheitszustand, Medikamentenbedarf
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Kontakte und mögliche Aufenthaltsorte
Tipp: Wenn möglich, nimm ein aktuelles Foto der vermissten Person mit.
3. Social Media und private Suche: ja – aber koordiniert
Social Media kann helfen, aber: koordiniere dich mit der Polizei, bevor du Suchaufrufe startest.
Unkoordinierte Postings können:
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Falschinformationen verbreiten
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Die Polizei behindern
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Die Privatsphäre verletzen
Besser: Offizielle Polizeiaufrufe teilen, statt selbst aktiv zu posten.
4. Diese Stellen helfen dir weiter
Neben der Polizei gibt es weitere Anlaufstellen in der Schweiz:
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Vermisstenmeldestellen der Kantonspolizei
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Missing Children Switzerland: missingchildren.ch
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Kinderschutz Schweiz
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Pro Senectute (bei vermissten älteren Personen)
5. Was passiert nach der Meldung?
Die Polizei prüft den Fall sofort:
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Erste Massnahmen (Ortskontrollen, Kontaktabklärungen, Handyortung)
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Abklärungen im familiären und beruflichen Umfeld
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Bei Gefahr: öffentliche Fahndung mit Foto
Je nach Lage können auch Suchhunde, Helikopter oder nationale Alarmierungen aktiviert werden.
Rasches Handeln kann Leben retten
Ob Erwachsener, Kind oder betagte Person – ein Vermisstenfall ist immer ernst. In der Schweiz stehen klare Abläufe bereit, um Betroffenen schnell zu helfen. Entscheidend ist: Nicht zögern, sondern handeln.