Vermisstenfall in der Schweiz: Diese Schritte sind sofort notwendig

Wenn jede Minute zählt – das musst du tun, wenn ein Mensch plötzlich verschwindet

Ein Mensch verschwindet – plötzlich, ohne Vorwarnung. Ob Kind, Seniorin oder Freund auf dem Heimweg: In solchen Momenten zählt jede Sekunde. Doch viele wissen nicht, was konkret zu tun ist, wenn jemand in der Schweiz als vermisst gilt.

1. Keine Wartezeit: Du darfst sofort handeln

Anders als oft angenommen, muss man nicht 24 Stunden warten, bevor man jemanden als vermisst melden darf.

-Wenn du den begründeten Verdacht hast, dass jemand in Gefahr sein könnte – sofort zur Polizei!
-Bei Kindern, suizidgefährdeten Personen oder bei ungewöhnlichem Verhalten gilt: jede Minute zählt.

2. Polizei kontaktieren – diese Infos sind wichtig

Melde dich bei der nächsten Polizeistelle oder rufe die Notrufnummer 117.

Bereithalten solltest du:

  • Vollständiger Name, Alter, Wohnort

  • Letzter bekannter Aufenthaltsort

  • Beschreibung (Grösse, Kleidung, besondere Merkmale)

  • Gesundheitszustand, Medikamentenbedarf

  • Kontakte und mögliche Aufenthaltsorte

Tipp: Wenn möglich, nimm ein aktuelles Foto der vermissten Person mit.

3. Social Media und private Suche: ja – aber koordiniert

Social Media kann helfen, aber: koordiniere dich mit der Polizei, bevor du Suchaufrufe startest.

Unkoordinierte Postings können:

  • Falschinformationen verbreiten

  • Die Polizei behindern

  • Die Privatsphäre verletzen

Besser: Offizielle Polizeiaufrufe teilen, statt selbst aktiv zu posten.

4. Diese Stellen helfen dir weiter

Neben der Polizei gibt es weitere Anlaufstellen in der Schweiz:

5. Was passiert nach der Meldung?

Die Polizei prüft den Fall sofort:

  • Erste Massnahmen (Ortskontrollen, Kontaktabklärungen, Handyortung)

  • Abklärungen im familiären und beruflichen Umfeld

  • Bei Gefahr: öffentliche Fahndung mit Foto

Je nach Lage können auch Suchhunde, Helikopter oder nationale Alarmierungen aktiviert werden.

Rasches Handeln kann Leben retten

Ob Erwachsener, Kind oder betagte Person – ein Vermisstenfall ist immer ernst. In der Schweiz stehen klare Abläufe bereit, um Betroffenen schnell zu helfen. Entscheidend ist: Nicht zögern, sondern handeln.

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