Wer sonntags den Rasen mäht, riskiert in der Schweiz eine Anzeige – Behörden zeigen wenig Verständnis für Lärm am Ruhetag.
Sonntag gilt in der Schweiz als gesetzlich geschützter Ruhetag – nicht nur aus religiösen, sondern auch aus kulturellen Gründen. Dennoch hört man vielerorts Rasenmäher, Laubbläser oder Heckenscheren. Die Folge: Nachbarschaftskonflikte, Beschwerden – und teils sogar Polizeieinsätze. Doch wann genau ist der Einsatz von Gartengeräten am Sonntag erlaubt, wann verboten? Und wie reagieren Behörden?
Hintergrund
Gemäss dem Schweizer Arbeitsgesetz sowie kantonalen Vorschriften ist der Sonntag ein öffentlich anerkannter Ruhetag. In vielen Gemeinden regelt zusätzlich ein kommunales Polizeireglement den Lärm – insbesondere in Wohnzonen. Dabei gelten Lärmquellen wie elektrische Gartengeräte, Rasenmäher oder Trimmer als besonders störend. Der Respekt vor der Sonntagsruhe hat in der Schweiz hohe kulturelle Bedeutung – vergleichbar mit Fahrverboten an Feiertagen in Deutschland oder Österreich.
Aktuelle Lage
Immer wieder werden Fälle gemeldet, bei denen Nachbarn die Polizei rufen, weil am Sonntagmorgen der Rasen gemäht wird. Je nach Gemeinde sind Strafen zwischen 100 und 500 Franken möglich – insbesondere bei Wiederholung oder Ignorieren von behördlichen Hinweisen. In Zürich, Bern oder Basel etwa sind Lärmverursacher am Sonntag schnell mit einer Ordnungsbusse konfrontiert. Auch private Anzeigen nehmen zu, wenn Ruhezeiten missachtet werden. Besonders kritisch sind:
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Motorbetriebene Geräte vor 12 Uhr oder nach 17 Uhr
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Einsatz auf eng bebauten Grundstücken
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Störungen an Feiertagen, z. B. Pfingsten, Bundesfeier
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Massnahmen
Wer Lärm verursacht, muss mit Konsequenzen rechnen:
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Polizeieinsatz oder Anzeige wegen Ruhestörung
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Konflikte mit Nachbarn, teilweise mit juristischem Nachspiel
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Verwarnungen durch Gemeinde oder Quartierdienste
Die Behörden raten zur Selbstdisziplin: -
Arbeiten wie Rasenmähen oder Heckenschneiden auf Werktage verschieben
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Rücksichtnahme als oberstes Prinzip – vor allem in dicht besiedelten Gebieten
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Elektrowerkzeuge grundsätzlich nur zu den örtlich erlaubten Zeiten nutzen
Viele Gemeinden bieten online einsehbare Ruhezeiten-Regelungen. Wer unsicher ist, sollte sich beim Bauamt oder bei der Gemeindeverwaltung informieren.
Einordnung
Die Debatte um Sonntagslärm ist Ausdruck eines kulturellen Spannungsfeldes zwischen Individualfreiheit und Gemeinsinn. Während einige die Nutzung von Gartengeräten als legitimes Hobby ansehen, verteidigen andere das Recht auf Stille. Behörden betonen: Sonntagsruhe ist mehr als nur juristisch – sie gehört zur schweizerischen Lebensqualität. Der gesellschaftliche Trend geht klar in Richtung mehr Rücksicht und weniger Maschinenlärm am Wochenende.
Gartenarbeit am Sonntag kann teuer werden – und belastet das gute Verhältnis zur Nachbarschaft. Wer Lärm vermeiden will, zeigt Rücksicht und informiert sich über die lokalen Regeln. So bleibt der Sonntag für alle, was er sein soll: ein Tag der Erholung.
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