Staatsanwaltschaft erhebt Anklage – insgesamt 2,6 Millionen Franken Sachschaden
Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat im Mai 2025 Anklage gegen eine Frau aus Elgg (ZH) wegen mehrfacher Brandstiftung erhoben. Der 44-Jährigen wird vorgeworfen, im Jahr 2024 insgesamt acht Brände gelegt zu haben. Der Schaden: rund 2,6 Millionen Franken.
Zwischen März und Juli 2024 kam es in Elgg (ZH) zu einer Serie von Bränden in Wohnhäusern, Scheunen und an Fahrzeugen. Die Kantonspolizei Zürich und die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland führten intensive Ermittlungen durch, die im Juli 2024 zur Festnahme einer 44-jährigen Schweizerin führten. Laut damaliger Medienmitteilung (9. Juli 2024) war sie geständig.
Die Brände ereigneten sich sowohl im Dorfkern als auch im Umland. In vier Fällen blieb es bei versuchten Brandstiftungen, in vier weiteren kam es zu erheblichen Schäden an Gebäuden und Fahrzeugen.
Laut Anklageschrift soll die Frau mutwillig Feuer gelegt und dabei auch Menschenleben gefährdet haben. Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass die Taten mit Vorsatz begangen wurden.
Ein psychologisches Gutachten, das im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt wurde, attestiert der Beschuldigten eine verminderte Schuldfähigkeit. Dennoch beantragt die Anklage eine mehrjährige Freiheitsstrafe sowie eine stationäre therapeutische Massnahme.
Die Frau ist geständig. Es gilt jedoch bis zu einem Urteil die Unschuldsvermutung.
Die Brände hatten gravierende Auswirkungen auf die betroffenen Familien und die Dorfgemeinschaft in Elgg (ZH). Der Fall wirft auch Fragen zur Früherkennung psychischer Krisen und zu Sicherheitskonzepten in ländlichen Regionen auf.
Ein möglicher Schuldspruch könnte ein starkes Signal für eine konsequente strafrechtliche Verfolgung mutwilliger Brandstiftungen sein – insbesondere, wenn dabei Menschen gefährdet wurden.
Der Fall Elgg (ZH) zeigt eindrücklich, wie zerstörerisch Brandstiftung sein kann – auch in kleinen Gemeinden. Die Anklage ist nun beim Bezirksgericht Winterthur hängig. Ein Urteil wird frühestens im zweiten Halbjahr 2025 erwartet. Es bleibt abzuwarten, wie Gericht und Öffentlichkeit mit dem Fall umgehen.
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