Raser mit 214 km/h auf A7 bei Gundetswil ZH gestoppt

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Donnerstag, 15. Mai 2025 , , , ,

Kantonspolizei Thurgau (Symbolbild)

Raser mit 214 km/h auf Autobahn A7 – Führerausweis eingezogen, Anzeige folgt

Ein 40-jähriger Autofahrer raste auf der A7 bei Gundetswil mit über 200 km/h durch die Radarfalle. Jetzt drohen ihm strafrechtliche Konsequenzen.

Auf der A7 bei Gundetswil wurde ein Autofahrer mit 214 km/h gemessen. Der Fall erfüllt den Tatbestand eines Raserdelikts. Die Polizei stoppte den Mann unmittelbar danach.

Am Mittwoch, 14. Mai 2025, führte die Verkehrspolizei der Kantonspolizei Thurgau auf der Autobahn A7 bei Gundetswil Geschwindigkeitskontrollen durch. Kurz nach 11.50 Uhr wurde ein Fahrzeug in Fahrtrichtung Frauenfeld mit einer Geschwindigkeit von 214 km/h erfasst.

Laut Kantonspolizei Thurgau lag der effektive Wert nach Abzug der Sicherheitsmarge bei 207 km/h – und somit 87 km/h über dem erlaubten Tempolimit von 120 km/h. Dieser massive Verstoss gilt als Raserdelikt gemäss Strassenverkehrsgesetz.

Bei dem Lenker handelt es sich um einen 40-jährigen deutschen Staatsbürger. Die Polizei stoppte ihn wenig später. Sein Führerausweis wurde eingezogen, und er wird bei der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland zur Anzeige gebracht.

Gemäss Gesetz drohen ihm unter anderem ein mehrjähriger Führerausweisentzug, eine Freiheitsstrafe sowie eine Verlängerung des Eintrags im Strafregister.

Der Fall zeigt exemplarisch, wie entschlossen die Behörden gegen Tempoexzesse auf Schweizer Autobahnen vorgehen. Raserdelikte werden strafrechtlich verfolgt und können neben einem Führerscheinentzug auch zu empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen führen.

Für andere Verkehrsteilnehmer stellt solches Verhalten ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar – insbesondere auf Strecken mit nur teilweiser Temporegulierung wie der A7.

Der Raserfall bei Gundetswil zeigt, wie schnell aus Unachtsamkeit oder Absicht ein strafbarer Ernstfall wird. Die Polizei im Kanton Thurgau reagiert konsequent. Solche Kontrollen werden auch in Zukunft regelmässig durchgeführt – zur Abschreckung und für mehr Sicherheit auf Schweizer Strassen.

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