Asylmissbrauch: Nationalrat greift durch


Ärztin behandelt Asylsuchenden in Praxis. (Symbolbild)

Der Nationalrat will den Asylmissbrauch im Gesundheitswesen eindämmen.

Die Gesundheitskosten in der Schweiz steigen – und ein Teil der Politik sieht einen Mitverursacher im Asylbereich. Der Nationalrat hat nun klare Signale gesetzt: Es sollen gezielte Massnahmen gegen mutmasslichen Asylmissbrauch im Gesundheitswesen ergriffen werden. Auslöser ist die Sorge, dass medizinische Leistungen teils unrechtmässig in Anspruch genommen werden – zulasten der Allgemeinheit.

Die politische Debatte entzündet sich dabei nicht nur an den steigenden Kosten, sondern auch an Gerechtigkeitsfragen gegenüber den Steuerzahlenden. Der vorliegende Artikel gibt einen Überblick über die Hintergründe, die beschlossenen Schritte sowie die Kritik und Unterstützungsargumente zum Vorstoss.

Das Schweizer Gesundheitssystem gehört zu den teuersten weltweit – und steht unter finanziellem Druck. Während Krankenkassenprämien Jahr für Jahr steigen, geraten öffentliche Leistungen zunehmend in die Kritik. Immer wieder kommt dabei auch der Asylbereich ins Visier: Mehrere parlamentarische Vorstösse werfen Asylbewerbenden vor, das Gesundheitssystem übermässig oder gar missbräuchlich zu nutzen.

Nach geltendem Recht haben Personen im Asylverfahren Zugang zur medizinischen Grundversorgung. Die Kosten dafür tragen Kantone, oft über die Sozialhilfe oder spezielle Leistungsvereinbarungen mit Ärzten. Politisch strittig ist, ob und wie dieser Zugang enger gefasst werden sollte – ohne gegen Menschenrechte oder Grundversorgungspflichten zu verstossen.

Der Nationalrat hat im Mai 2025 mehrere Motionen gutgeheissen, die eine strengere Kontrolle und Einschränkung der medizinischen Leistungen für Asylsuchende fordern. Konkret geht es unter anderem um:

  • obligatorische medizinische Eingangsuntersuchungen zur Bedarfsfeststellung
  • Einschränkung auf medizinisch notwendige Behandlungen
  • Reduktion von Dolmetschereinsätzen bei Bagatellfällen
  • verstärkte Zusammenarbeit mit regionalen medizinischen Netzwerken

Gemäss einem Bericht der Staatspolitischen Kommission (SPK-N) würden einzelne Kantone überproportional hohe Gesundheitsausgaben bei Asylsuchenden ausweisen – beispielsweise Genf, Zürich  oder Waadt. Kritiker befürchten allerdings, dass solche Massnahmen medizinische Versorgungslücken schaffen könnten.

Eine Auswertung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zeigt, dass die Gesundheitsausgaben für Asylbewerbende im Durchschnitt bei rund 3’800 Franken pro Jahr liegen – leicht über dem Schweizer Schnitt, jedoch mit grossen regionalen Unterschieden.

Interessant: Studien aus Deutschland (D) und Österreich (A) legen nahe, dass strukturelle Hürden – wie Sprachbarrieren und Rechtsunsicherheit – eher zu einer Unterversorgung führen, nicht zur Übernutzung. Trotzdem bleibt das Thema in der öffentlichen Wahrnehmung sensibel.

Laut dem Schweizerischen Städteverband müssten bei jeder Einschränkung medizinischer Leistungen ethische Standards gewahrt bleiben. Auch humanitäre Organisationen wie das Schweizerische Rote Kreuz mahnen zur Differenzierung zwischen „Missbrauch“ und „bedingtem Zugang“.

Für viele Leserinnen und Leser stellt sich die Frage nach der Gerechtigkeit: Müssen Steuerzahlende für medizinische Leistungen aufkommen, die möglicherweise gar nicht notwendig sind? Oder ist das Gesundheitsrecht universell, unabhängig vom Aufenthaltsstatus?

Der Nationalrat hat mit seinen Beschlüssen ein deutliches Signal gesendet: Der mutmassliche Asylmissbrauch im Gesundheitswesen soll systematisch eingedämmt werden. Während Befürworter Effizienz und Fairness betonen, warnen Kritiker vor pauschaler Stigmatisierung und medizinischer Unterversorgung.

Wie die Massnahmen konkret umgesetzt werden, bleibt abzuwarten – ebenso, ob sie die angestrebten Einsparungen bringen. Die Debatte wird weitergehen – zwischen Sparzwang, Menschenwürde und Systemgerechtigkeit.

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