In der Schweiz gelten strenge Vorschriften bezüglich Alkohol am Steuer, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die gesetzlichen Grenzwerte und Sanktionen sind klar definiert und variieren je nach Fahrergruppe.
Promillegrenzen in der Schweiz
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Allgemeine Promillegrenze: Für die meisten Fahrzeuglenker liegt die gesetzliche Grenze bei 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration oder 0,25 mg/l Atemalkohol.
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Striktes Alkoholverbot (0,1 Promille-Grenze): Für bestimmte Gruppen gilt ein faktisches Alkoholverbot mit einer Toleranzgrenze von 0,1 Promille:
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Neulenkende (Führerausweis auf Probe)
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Fahrschüler und Fahrlehrer
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Begleitpersonen bei Lernfahrten
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Berufschauffeure Sanktionen bei Überschreitung der Promillegrenzen
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0,5 bis 0,79 Promille:
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Verwarnung und Busse von ca. 600–800 CHF.
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Bei zusätzlichen Verkehrsverstössen: Führerausweisentzug für mindestens einen Monat und höhere Geldstrafe.
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Ab 0,8 Promille:
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Führerausweisentzug für mindestens drei Monate.
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Hohe Geldstrafe oder bedingte Freiheitsstrafe.
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Eintrag im Strafregister.
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Ab 1,6 Promille:
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Obligatorische Fahreignungsuntersuchung.
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Nachweis mehrmonatiger Abstinenz (z. B. mittels Haarprobe).
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Führerausweisrückgabe nur bei positivem Gutachten.
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Alkohol und Fahrradfahren
Auch für Velofahrer gilt die 0,5-Promillegrenze. Bei Überschreitung drohen Bussen ab 200 CHF. Bei höheren Werten oder Unfällen können Fahrverbote oder sogar der Entzug des Führerausweises folgen.
Fazit
In der Schweiz ist Alkohol am Steuer streng geregelt. Bereits geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Besonders für Neulenkende und Berufschauffeure gilt ein faktisches Alkoholverbot. Um Risiken und Strafen zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor dem Fahren vollständig auf Alkohol zu verzichten.
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