Gewalt an Frauen – eine gesellschaftliche Krise mit tiefen Ursachen
Feminizide – also die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts – sind weltweit ein ernstes Problem. Auch in Europa und der Schweiz nimmt die gesellschaftliche Debatte darüber zu. Warum kommt es immer wieder zu solchen Taten? Welche Strukturen begünstigen diese Gewalt? Und wie reagieren Justiz und Gesellschaft?
Der Begriff Feminizid bezeichnet die vorsätzliche Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist. Es geht dabei nicht nur um eine Tat aus persönlichem Hass oder Eifersucht, sondern oft um tief verwurzelte patriarchale Strukturen. Viele dieser Taten geschehen im Kontext von häuslicher Gewalt, Trennungen oder als „Bestrafung“ für ein als ungehorsam empfundenes Verhalten.
Die Ursachen für Feminizide sind komplex. In vielen Fällen steht die Tat am Ende eines langen Musters aus psychischer, physischer und sexueller Gewalt. Oft spielen Machtansprüche des Täters, Besitzdenken, Kontrollverlust oder Kränkungen eine zentrale Rolle.
Gesellschaftlich begünstigt werden solche Strukturen durch tradierte Rollenbilder, mangelnde Gleichstellung, fehlenden Schutz für betroffene Frauen und eine zu geringe Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Auch Justiz und Polizei stehen oft in der Kritik, zu spät oder unzureichend einzugreifen.
Laut UNODC (United Nations Office on Drugs and Crime) werden jährlich weltweit rund 50’000 Frauen durch ihren Partner oder ein Familienmitglied getötet. Auch in der Schweiz sterben jährlich mehrere Frauen durch Gewalt im häuslichen Umfeld. Die Dunkelziffer ist hoch, und nicht alle Fälle werden klar als Feminizide erkannt oder statistisch erfasst.
In der Schweiz wird ein Feminizid juristisch meist als vorsätzliche Tötung oder Mord behandelt – mit entsprechenden Strafrahmen. Bei Mord droht eine lebenslange Freiheitsstrafe, bei vorsätzlicher Tötung bis zu 20 Jahre Haft. Allerdings wird der Begriff „Feminizid“ in der Schweizer Gesetzgebung (noch) nicht explizit verwendet.
Einige Länder – wie Mexiko oder Spanien – haben den Feminizid rechtlich als eigenen Straftatbestand eingeführt, um gezielt gegen geschlechtsspezifische Tötungen vorzugehen. Die Debatte über eine ähnliche Gesetzesänderung gibt es auch in der Schweiz, bisher ohne Umsetzung.
Die Bekämpfung von Feminiziden beginnt bei der Früherkennung und Unterstützung von Gewaltopfern. Dazu zählen:
- Ausbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen
- Sensibilisierung von Polizei und Justiz
- Bildungsarbeit zu Rollenbildern und Gleichstellung
- Frühes Einschreiten bei Anzeichen häuslicher Gewalt
Zudem fordern Expertinnen und NGOs seit Jahren einen besseren gesetzlichen Schutz für gefährdete Frauen – etwa durch Wegweisungen, Kontaktverbote und elektronische Überwachung potenziell gefährlicher Täter.
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