Tausende Katzen sterben jedes Jahr auf Schweizer Strassen


Tierärztin untersucht verletzte Katze nach Autounfall (Symbolbild)

Katzen im Strassenverkehr: Wer haftet bei einem Unfall?

In der Schweiz verunglücken jährlich rund 8’000 Katzen im Strassenverkehr – viele davon tödlich. Besonders in ländlichen Regionen wie Bern (BE), Aargau (AG) oder Thurgau (TG), wo viele Katzen frei herumlaufen, sind die Risiken hoch. Trotz der hohen Zahl an Unfällen gibt es viele Unsicherheiten darüber, wer im Ernstfall haftet und was nach einem solchen Vorfall zu tun ist.

Grundsätzlich gilt: Wer eine Katze anfährt, muss den Vorfall melden – idealerweise der Polizei oder direkt der nächstgelegenen Tierklinik. Unterlassene Hilfeleistung kann als Verstoss gegen das Tierschutzgesetz gewertet werden. Auch wenn keine Meldepflicht im engeren Sinn besteht wie bei Wildtieren, wird erwartet, dass Fahrerinnen und Fahrer Verantwortung zeigen.

Was die Haftung betrifft, so hängt diese stark vom Einzelfall ab. Läuft die Katze plötzlich auf die Strasse, ist meist keine Schuld beim Autofahrenden. Ist jedoch bekannt, dass in einer bestimmten Gegend viele Tiere unterwegs sind und der oder die Fahrende zu schnell war, kann eine Mitschuld entstehen. In solchen Fällen kann sogar die Fahrzeugversicherung tangiert werden.

Für Tierhalterinnen und Tierhalter lohnt sich der Blick in die eigene Haftpflichtversicherung. Diese deckt Schäden, die durch das eigene Tier verursacht werden – allerdings nicht immer bei Freigängern, die unbeaufsichtigt im Strassenverkehr unterwegs sind. Prävention bleibt deshalb das A und O: Reflektierende Halsbänder oder Bewegungsmelder am Gartenzaun können Leben retten.

Ein Unfall mit einem Tier ist nicht nur tragisch, sondern auch rechtlich komplex. Wer sich informiert und vorausschauend handelt, kann jedoch das Risiko minimieren – und im Ernstfall richtig reagieren.

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