Sprengstoffdelikte in Strengelbach: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage


Fünf Beschuldigte planten mutmasslich Bankomatensprengungen@Symbolbild

Verpasse keine News mehr! Aktiviere unseren kostenlosen Whatsapp-Kanal

Nach den Festnahmen im Juni 2023 in Strengelbach erhebt die Bundesanwaltschaft Anklage gegen fünf Personen. Ihnen werden schwere Sprengstoffdelikte und weitere Straftaten vorgeworfen. Mutmasslich planten sie Bankomatensprengungen in der Schweiz.

Sprengstoffdelikte in Strengelbach: Ein Fall mit weitreichenden Folgen
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat Anklage gegen fünf Personen erhoben, die im Juni 2023 in Strengelbach (AG) festgenommen wurden. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) hergestellt und gelagert zu haben. Die mutmassliche Absicht: Bankomatensprengungen in der Schweiz.

Gefährliche Sprengstoffvorrichtungen in einem Barbershop
In einem Barbershop in Strengelbach sollen die fünf Angeklagten drei USBV hergestellt und weiteren Sprengstoff gelagert haben. Laut Anklage planten sie die Herstellung einer vierten Vorrichtung. Dazu beschafften sie Materialien wie pyrotechnische Gegenstände und brachten diese aus Frankreich in die Schweiz.

Die BA wirft den Beschuldigten vor, durch ihr Handeln Personen in der Liegenschaft des Barbershops sowie das Umfeld in erhebliche Gefahr gebracht zu haben. Eine unkontrollierte Zündung hätte schwerwiegende Folgen für Personen und Gebäude haben können.

Zusätzliche Vorwürfe gegen die Angeklagten
Neben den Sprengstoffdelikten (Art. 224 und Art. 226 StGB) werden den fünf Angeklagten weitere Straftaten zur Last gelegt:

  • 23-jähriger Niederländer: Versuchter Diebstahl, Hausfriedensbruch
  • 32-jähriger Niederländisch-Türke: Versuchter Diebstahl, Hausfriedensbruch, Strassenverkehrsdelikte
  • 25-jähriger Kosovare: Fälschung von Ausweisen, Verstösse gegen das Ausländerrecht, Strassenverkehrsdelikte
  • 30-jähriger Albaner: Verstoss gegen das Ausländerrecht

Alle fünf Angeklagten befinden sich derzeit im vorzeitigen Strafvollzug.

Mutmassliche Planung von Bankomatensprengungen
Gemäss Anklage hatten die Beschuldigten in den Tagen vor ihrer Festnahme über zehn Bankomaten in der Schweiz ausgekundschaftet. Ziel soll es gewesen sein, die USBV für die Sprengung der Automaten einzusetzen, um an Bargeld zu gelangen.

Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Behörden
Die Ermittlungen wurden von der Bundesanwaltschaft in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Aargau und fedpol durchgeführt. Auch internationale Partnerbehörden waren beteiligt. Die Bundesanwaltschaft dankt allen beteiligten Stellen für die Unterstützung.

Unschuldsvermutung bleibt bestehen
Die Anklage wird nun vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verhandelt. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.

Die mobile Version verlassen