Landesverweisung auf dem Prüfstand: Solothurner Obergericht muss Härtefall neu bewerten


Gebäude des Solothurner Obergerichts

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Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines kosovarischen Staatsangehörigen teilweise gutgeheissen. Trotz seiner Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung sieht es einen persönlichen Härtefall, da der Mann seinen schwerstbehinderten Sohn in der Schweiz nicht mehr besuchen könnte. Das Solothurner Obergericht muss nun eine neue Interessenabwägung vornehmen.


Härtefall sorgt für neue Prüfung der Landesverweisung
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Landesverweisung eines kosovarischen Staatsangehörigen, der wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt wurde, neu geprüft werden muss. Der Fall wird als persönlicher Härtefall betrachtet, da der Mann seinen schwerstbehinderten Sohn in der Schweiz nicht mehr besuchen könnte.

Tat und Verurteilung
Im September 2020 kam es auf einer Baustelle zu einem Konflikt zwischen dem Verurteilten und einem Landsmann. Der Streit eskalierte, und der Mann stach mit einem Messer auf seinen Kontrahenten ein. Das Solothurner Obergericht verurteilte ihn 2023 zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe und ordnete eine zehnjährige Landesverweisung an.

Einzelfall mit besonderer familiärer Situation
Der Verurteilte lebt seit 1999 in der Schweiz, war durchgehend arbeitstätig und hat vier volljährige Kinder. Der älteste Sohn ist schwerstbehindert und lebt in einem Heim, wo er intensive Betreuung benötigt. Der Vater besucht ihn regelmässig, was als essenzieller Bestandteil des Familienlebens betrachtet wird. Das Bundesgericht hebt hervor, dass diese Besuche unter den Schutz von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) fallen.

Abwägung von Interessen
Obwohl die Tat schwer wiegt, hat der Mann ausser eines Bagatelldelikts keine weiteren Vorstrafen. Das Bundesgericht hält es für möglich, dass der Konflikt am Arbeitsplatz ein isoliertes Ereignis war und nicht auf eine grundsätzliche Gewaltbereitschaft hindeutet. Das Solothurner Obergericht muss nun eine detaillierte Interessenabwägung vornehmen und prüfen, ob eine konkrete Rückfallgefahr besteht, die eine Landesverweisung rechtfertigt.

Ausblick
Der Fall wirft Fragen zur Balance zwischen öffentlichem Interesse und individuellen Rechten auf. Das Obergericht steht vor der Herausforderung, eine gerechte Entscheidung zu treffen, die sowohl die Sicherheit der Allgemeinheit als auch das Recht auf Familienleben berücksichtigt.

„Wie sehen Sie den Umgang mit Härtefällen wie diesem? Sollte das Familienrecht in solchen Fällen schwerer wiegen als das öffentliche Interesse? Teilen Sie Ihre Meinung mit uns!“

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