Einwasserungsverbot für Schiffe im Klöntaler- und Walensee


Der Klöntalersee (Bild: dominickurz.com)

Der Kanton Glarus hat ein sofortiges Einwasserungsverbot für Schiffe im Klöntaler- und Walensee verhängt, um die Ausbreitung der invasiven Quaggamuschel zu verhindern.

Massnahmen gegen die invasive Quaggamuschel
Die Quaggamuschel, ursprünglich aus der Schwarzmeerregion, wurde kürzlich im Zürichsee entdeckt und breitet sich zunehmend in Schweizer Gewässern aus. Sie bildet dichte Muschelbänke, verdrängt einheimische Arten und verändert das gesamte Nahrungsnetz, was die Fischerei stark beeinträchtigt. Zusätzlich verursacht die Muschel Schäden an Infrastruktur und Stränden und schädigt den Tourismus.

Sofortiges Einwasserungsverbot erlassen
Um eine Verschleppung der Quaggamuschel in den Klöntaler- und Walensee zu verhindern oder zumindest zu verzögern, hat der Kanton Glarus ein Einwasserungsverbot für immatrikulierte Boote erlassen. Boote, die sich seit mindestens drei Jahren in einem der Seen befinden, dürfen weiterhin genutzt werden. Rennruderboote, Paddelboote, Segelbretter und Strandboote sind von der Regelung ausgenommen, müssen jedoch bei jedem Gewässerwechsel gründlich gereinigt werden.

Zukünftige Vorschriften
Für 2025 ist eine Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe geplant, um sicherzustellen, dass Boote vor dem Wechsel in andere Gewässer professionell gereinigt werden. Ziel ist es, die Verschleppung der Quaggamuschel durch Boote zu minimieren.

Hintergrund zur Quaggamuschel
Einmal eingeschleppt, ist die invasive Muschel kaum wieder zu entfernen. Neben ökologischen Schäden verursacht sie hohe wirtschaftliche Kosten durch Schäden an Wasserinfrastrukturen und Beeinträchtigungen im Tourismus.

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