Am Dienstagabend, dem 12. November 2024, wurde in Steckborn eine 63-jährige Autofahrerin aufgrund auffälliger Fahrweise von der Kantonspolizei Thurgau kontrolliert.
Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,81 mg/l, was etwa 1,62 Promille entspricht. Der Führerausweis der Schweizerin wurde zuhanden des Strassenverkehrsamtes eingezogen.
Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen bei Alkohol am Steuer
In der Schweiz liegt die gesetzliche Promillegrenze für Autofahrer bei 0,5 Promille. Für Neulenker, Berufschauffeure und Fahrschüler gilt ein striktes Alkoholverbot mit einer Grenze von 0,1 Promille.
Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen bei Alkohol am Steuer
In der Schweiz liegt die gesetzliche Promillegrenze für Autofahrer bei 0,5 Promille. Für Neulenker, Berufschauffeure und Fahrschüler gilt ein striktes Alkoholverbot mit einer Grenze von 0,1 Promille.
Bei Überschreitung dieser Grenzwerte drohen folgende Sanktionen:
- 0,5 bis 0,79 Promille: Hohe Geldbusse oder Verwarnung.
- 0,8 bis 1,59 Promille: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Faktisch bleibt es bei Ersttätern in aller Regel bei einer bedingten Geldstrafe, verbunden mit einer unbedingten Busse.
- Ab 1,6 Promille: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Zusätzlich wird der Führerausweis entzogen, und es können weitere administrative Massnahmen wie verkehrspsychologische Untersuchungen angeordnet werden. Die genaue Dauer des Führerausweisentzugs hängt von der Schwere des Vergehens und allfälligen Vorstrafen ab.
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