Gefahren in der Weihnachtszeit: Firmenessen und Alkohol am Steuer


Verkehrskontrolle in der Weihnachtszeit. (Bild: Kapo BE)

Die festliche Weihnachtszeit lädt zu Firmenessen und geselligen Zusammenkünften ein. Doch der Konsum von Alkohol in diesem Rahmen birgt erhebliche Risiken, insbesondere im Strassenverkehr. Es ist daher ratsam, das Auto zu Hause zu lassen und alternative Transportmittel zu nutzen.

Alkohol am Steuer: Rechtliche Grundlagen in der Schweiz

In der Schweiz gelten strenge Vorschriften bezüglich Alkohol am Steuer. Gemäss Art. 31 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) ist das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss untersagt, wenn die erforderliche körperliche und geistige Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Die gesetzlichen Grenzwerte sind wie folgt festgelegt:

  • Allgemeine Promillegrenze: 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) oder 0,25 mg/l Atemalkoholkonzentration.
  • Sonderregelungen: Für Neulenkende (Führerausweis auf Probe), Berufschauffeure, Fahrschüler und deren Begleitpersonen gilt ein striktes Alkoholverbot mit einer Toleranzgrenze von 0,1 Promille.

Sanktionen bei Überschreitung der Promillegrenzen

Das Fahren unter Alkoholeinfluss wird in der Schweiz streng geahndet. Die Sanktionen variieren je nach Schwere des Verstosses:

  • Verwarnung und Busse: Bei einer Blutalkoholkonzentration zwischen 0,5 und 0,79 Promille ohne weitere Verkehrsregelverletzungen erfolgt in der Regel eine Verwarnung und eine Busse.
  • Führerausweisentzug: Ab 0,8 Promille wird der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen. Zusätzlich drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.
  • Strafregistereintrag: Verstösse ab 0,8 Promille werden im Strafregister eingetragen und sind für eine bestimmte Zeit im Strafregisterauszug ersichtlich.

Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

Bei Unfällen unter Alkoholeinfluss kann der Versicherungsschutz eingeschränkt oder sogar vollständig entfallen. Die Haftpflichtversicherung kann Regress nehmen, und die Kaskoversicherung kann Leistungen verweigern. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Polizeikontrollen in der Weihnachtszeit

Während der Weihnachtszeit intensiviert die Polizei die Verkehrskontrollen, um Alkohol am Steuer zu verhindern. Diese verstärkten Kontrollen dienen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer und sollen Unfälle verhindern.

Verantwortung des Arbeitgebers bei Firmenessen

Arbeitgeber tragen eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitenden. Bei Firmenessen sollten sie Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alkoholisierte Mitarbeitende nicht selbst fahren. Dies kann durch die Organisation von Transportmöglichkeiten oder die Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten erfolgen.

Alternativen zum Selbstfahren

Um die Risiken zu minimieren, sollten folgende Alternativen in Betracht gezogen werden:

  • Öffentliche Verkehrsmittel: Nutzen Sie Busse, Trams oder Züge, die in vielen Städten auch nachts verkehren.
  • Taxis und Fahrdienste: Planen Sie im Voraus und buchen Sie ein Taxi oder einen Fahrdienst.
  • Fahrgemeinschaften: Vereinbaren Sie mit Kollegen, dass eine Person nüchtern bleibt und die anderen sicher nach Hause fährt.

Präventive Massnahmen

  • Planung im Voraus: Überlegen Sie bereits vor dem Firmenessen, wie Sie sicher nach Hause gelangen.
  • Alkoholfreie Alternativen: Entscheiden Sie sich bewusst für alkoholfreie Getränke.
  • Bewusstsein schaffen: Informieren Sie sich und andere über die Risiken und rechtlichen Konsequenzen von Alkohol am Steuer.

Fazit

Die Weihnachtszeit sollte eine Zeit der Freude und des Feierns sein. Um jedoch sich selbst und andere nicht zu gefährden, ist es essenziell, verantwortungsbewusst mit Alkohol umzugehen und das Auto nach Firmenessen stehen zu lassen. Nutzen Sie alternative Transportmittel und tragen Sie so zu einer sicheren und unbeschwerten Festzeit bei.

Verpasse keine News mehr! Aktiviere unseren kostenlosen Whatsapp-Kanal

Die mobile Version verlassen