An Halloween fanden verstärkte Kontrollen der Zuger Polizei statt. Bei vier Jugendlichen wurden verbotene Softair-Waffen, ein Messer und ein Laserpointer sichergestellt. Nun droht eine Anzeige bei der Jugendanwaltschaft.
Polizeikontrollen an Halloween im Kanton Zug
In der Halloween-Nacht führte die Zuger Polizei intensive Kontrollen im gesamten Kanton durch. Ziel war es, für Sicherheit zu sorgen und die Einhaltung des Waffengesetzes zu überprüfen. Besonders in den Gemeinden Cham, Unterägeri und in der Stadt Zug wurden vier Jugendliche im Alter von 14 bis 19 Jahren mit verbotenen Gegenständen angetroffen. Zwei von ihnen, 14 und 15 Jahre alt, hatten jeweils eine Softair-Waffe und passende Munition bei sich. Der Jüngere führte zudem ein Schmetterlingsmesser mit. In Unterägeri wurde bei einem 19-Jährigen ebenfalls eine Softair-Waffe sichergestellt, und in der Stadt Zug trug ein 14-Jähriger einen verbotenen Laserpointer mit sich.
Verbotene Softair-Waffen und rechtliche Konsequenzen
Softair-Waffen, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen, gelten in der Schweiz als Waffen und unterliegen daher dem Waffengesetz. Der Besitz und das öffentliche Mitführen dieser Waffen sind strafbar. Die betroffenen Jugendlichen müssen sich nun vor der Staatsanwaltschaft und der Jugendanwaltschaft verantworten. Laut Zuger Polizei können Softair-Waffen, die kaum von echten Schusswaffen zu unterscheiden sind, gefährliche Situationen provozieren und zu Eskalationen führen. Nur klar als Spielzeug erkennbare Waffen sind erlaubt.
Zuger Polizei sensibilisiert auf Waffenbesitz und Sicherheit
Die Zuger Polizei betont die Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem Waffengesetz und appelliert an Eltern, sich über die Gefahren zu informieren. Die Broschüre «Waffen in Kürze» bietet einen kompakten Überblick über die unterschiedlichen Waffenkategorien und ihre Erwerbsvoraussetzungen. Neben den rechtlichen Risiken warnt die Polizei auch vor dem Gefährdungspotenzial, das vom öffentlichen Tragen solcher Waffen ausgeht.
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