Ehemann wegen versuchten Mordes angeklagt: 20 Jahre Haft und Landesverweis gefordert


Polizeifahrzeug vor dem Bezirksgericht Brugg während des Mordprozesses. (Symbolbild: Kapo AG)

Ein heute 44-jähriger Italiener steht wegen versuchten Mordes an seiner getrenntlebenden Ehefrau vor dem Bezirksgericht Brugg. Der Mann soll seine Frau im März 2023 durch Schüsse aus nächster Nähe lebensgefährlich verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und einen 15-jährigen Landesverweis.

Schüsse auf offener Strasse
Am 14. März 2023 erreichte die kantonale Notrufzentrale eine Meldung über Schüsse auf eine Frau in einem Fahrzeug. Einsatzkräfte fanden die 44-jährige Frau schwer verletzt in ihrem Wagen vor. Noch vor Ort beschuldigte sie ihren getrenntlebenden Ehemann, auf sie geschossen zu haben. Im Rahmen einer umfangreichen Fahndung konnte der Beschuldigte am selben Tag verhaftet werden und befindet sich seither in Haft.

Rekonstruktion des Tathergangs
Laut den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft ereignete sich der Vorfall wie folgt: Am Nachmittag des 14. März fuhr die Frau auf ihrem Arbeitsweg von Windisch nach Gebenstorf. In der Nähe der Reussbrücke wurde sie von einem Mann in auffälliger, gelber Oberbekleidung mit verdecktem Gesicht zum Anhalten aufgefordert. In der Annahme, es handle sich um eine Polizeikontrolle, folgte sie dem Handzeichen und hielt auf einem nahegelegenen Feldweg an.

Der Täter näherte sich dem Wagen und forderte die Frau auf, ihr Fahrzeug zu verlassen. Als er sich jedoch nicht ausweisen wollte, versuchte sie, rückwärts auf die Strasse zurückzufahren. In diesem Moment kam es zu einem kurzen Blickkontakt, bevor der Mann plötzlich eine Waffe zog und durch das geschlossene Seitenfenster mehrmals auf die Frau schoss. Anschliessend flüchtete er. Die 44-Jährige erlitt lebensgefährliche Schussverletzungen am Oberkörper. Dank schneller medizinischer Versorgung überlebte sie den Angriff knapp.

Anklage und Forderungen der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann versuchten Mord und Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Sie fordert eine 20-jährige Freiheitsstrafe sowie einen Landesverweis von 15 Jahren. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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