Mietzinserhöhung nach Renovation ist zulässig

Eine Wohnungssanierung kann zu Mietzinserhöhungen führen. Doch wie hoch darf die Miete tatsächlich steigen? Das Bundesgericht hat dies nun in einem aktuellen Urteil geklärt.

Mietzinserhöhung nach Renovation: Was ist zulässig?

Die Frage, wie hoch die Miete nach einer Renovierung steigen darf, ist immer wieder Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Im konkreten Fall ging es um eine umfassend renovierte 5-Zimmer-Wohnung in Genf. Die Vermieterin forderte nach den Sanierungsarbeiten eine Mieterhöhung von 905 Franken auf 1420 Franken monatlich.

Entscheid des Bundesgerichts

Das Mietgericht und das Kantonsgericht kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Während das Mietgericht eine Erhöhung auf 1117 Franken für gerechtfertigt hielt, reduzierte das Kantonsgericht diesen Betrag auf 985 Franken. Das Bundesgericht entschied schlussendlich zugunsten der Vermieterin und legte die zulässige Miete auf monatlich 1117 Franken fest. Grundlage der Berechnung war der wertvermehrende Anteil der Investitionen.

Auswirkungen des Urteils

Das Urteil hat weitreichende Folgen für Vermieter und Mieter in der Schweiz. Es bestätigt, dass nach einer Renovation eine Mieterhöhung im Rahmen wertvermehrender Investitionen zulässig ist. Entscheidend ist, dass die Erhöhung den Referenzzinssatz um maximal 2 Prozent übersteigen darf. Dies schafft für Vermieter den Anreiz, in Immobilien zu investieren und Sanierungen durchzuführen.

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