Vorwürfe gegen Temu: Täuschung bei Preisangaben und Warenknappheit. (Symbolbild, shoez.at)

Der österreichische Handelsverband hat eine Wettbewerbsbeschwerde gegen den Online-Marktplatz Temu bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingereicht. Grund sind zahlreiche Verstösse gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Ziel der Beschwerde ist es, unfaire Geschäftspraktiken zu stoppen, die dem österreichischen Markt schaden.

Verstösse gegen das UWG: Falsche Behauptungen und irreführende Preisangaben

Der Handelsverband konnte zahlreiche Verstösse dokumentieren, die sich auf falsche Behauptungen über zeitlich begrenzte Angebote und irreführende Preisreduktionen beziehen. Temu täuscht mit Angaben wie „Letzter Tag“ oder „Sonderverkauf“ Verknappung vor, obwohl die Produkte auch nach Ablauf der Aktion weiterhin zu ähnlichen oder sogar niedrigeren Preisen angeboten werden. Auch bei der Darstellung von Preisnachlässen verwendet Temu irreführende UVP-Angaben, um den Eindruck grosser Rabatte zu erwecken.

Warenknappheit als Täuschung

Ein weiterer Vorwurf betrifft die vorgetäuschte Warenknappheit. Produkte werden mit Hinweisen wie „Nur 10 übrig“ beworben, obwohl problemlos 99 Stück in den Warenkorb gelegt und erworben werden können. Diese Praktiken sollen Konsumenten zu schnellen und unüberlegten Kaufentscheidungen drängen.

Rechtliche Schritte für fairen Wettbewerb

Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, betont die Dringlichkeit der Massnahmen, um heimische Unternehmen vor unlauterer Konkurrenz zu schützen und Konsumenten eine faire Grundlage für Kaufentscheidungen zu bieten.

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