In den Kantonen Wallis und Graubünden sind die Wolfsrisse im Jahr 2024 deutlich zurückgegangen, dennoch hat der Bund beschlossen, ab dem 1. September präventive Wolfsabschüsse zu erlauben. Dies betrifft auch andere Kantone wie Waadt, Tessin und St. Gallen, die entsprechende Gesuche eingereicht haben.
Der Wolfsbestand in der Schweiz wächst weiterhin, mit über 35 Rudeln im Land. Der Rückgang der Schäden wird auf verstärkte Herdenschutzmassnahmen zurückgeführt, doch der Bund sieht weiterhin die Notwendigkeit für präventive Abschüsse.
Widerspruch von Kantonen und Umweltverbänden
Viele Kantone und Umweltverbände kritisieren diese Entscheidung. Sie argumentieren, dass die Schäden oft von wenigen Problemwölfen verursacht werden und nicht von ganzen Rudeln. Im Wallis und in der Waadt wurden die meisten Risse von Einzelwölfen verursacht. Die Kantone beantragen daher den Abschuss einzelner Tiere oder ganzer Rudel, um präventiv weitere Schäden zu vermeiden.
Rechtslage und Kritik an der Vorgehensweise
Die rechtliche Grundlage für diese Abschüsse ist das revidierte Jagdgesetz, das Umweltminister Albert Rösti durch ein verkürztes Verfahren im letzten Jahr eingeführt hat. Die Entscheidung, die Jagdperiode bereits im Winter zu eröffnen, wurde stark kritisiert, insbesondere wegen der Unterschreitung des Wolfsbestands auf weniger als zwölf Rudel. Die Berner Regierung hat Bedenken geäussert, dass dieser Schwellenwert möglicherweise gegen Gesetz und Verfassung verstösst.
Zukünftige Entwicklungen und Auswirkungen
Es wird erwartet, dass die Kantone auch nach dem 1. September weitere Gesuche für Wolfsabschüsse einreichen werden, da die genaue Anzahl der in der Saison 2024 geborenen Jungwölfe noch nicht bekannt ist. Der Schutz des Wolfsbestands und die Balance zwischen Herdenschutz und Wildtiermanagement bleiben weiterhin ein kontroverses Thema in der Schweiz.