Mutter und Kind. (Symbolbild)

Die Geburt eines Kindes bringt viele Veränderungen mit sich – auch am Arbeitsplatz. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) möchte Arbeitgeber auf ihre Informations- und Fürsorgepflichten in Bezug auf das Stillen und Milch abpumpen am Arbeitsplatz aufmerksam machen. Vom 2. bis 6. September 2024 findet die Sensibilisierungsaktion «Stillen am Arbeitsplatz» statt.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeiterinnen, insbesondere in der Zeit vor und nach der Geburt. Sie müssen sicherstellen, dass die Beschäftigung weder der Mutter noch dem Kind schadet. Wenn eine Arbeitnehmerin nach dem Mutterschaftsurlaub weiterhin ihr Baby stillen oder Milch abpumpen möchte, muss der Arbeitgeber dafür entsprechende Vorkehrungen treffen. Dazu gehören die Bereitstellung von Zeit und einem geeigneten Raum sowie die Information der Mitarbeiterinnen über ihre Rechte.

Unterstützung durch das SECO

Das SECO bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, kostenlos informative Poster und Türhänger zu bestellen. Mit diesen Materialien können Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen über die Rechte und Möglichkeiten zum Stillen und Milch Abpumpen am Arbeitsplatz informieren. Der Türhänger dient der Kennzeichnung von Stillzimmern und sorgt für die nötige Ruhe und Intimität während des Stillens oder Abpumpens.

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