Wie bekommt man den Schweizer Pass?

Der Weg zum Schweizer Pass ist klar geregelt: Wer das Bürgerrecht erwerben möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Um den Schweizer Pass zu erhalten, muss man zunächst das Schweizer Bürgerrecht erwerben. Dies erfolgt über die ordentliche oder erleichterte Einbürgerung. Voraussetzungen und Verfahren unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde.

Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung
  • Wohnsitzdauer: Mindestens 10 Jahre rechtmässiger Aufenthalt in der Schweiz, wobei die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr doppelt zählt. Mindestens 3 Jahre davon müssen in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung liegen.
  • Niederlassungsbewilligung: Besitz einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C).
  • Integration: Nachweis der Integration durch Respektierung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Achtung der Werte der Bundesverfassung, Alltagsverständigung in einer Landessprache, Teilnahme am Wirtschaftsleben oder an der Bildung sowie Förderung der Integration von Ehepartnern und Kindern.
  • Vertrautheit mit schweizerischen Lebensverhältnissen: Kenntnisse über Gesellschaft, Kultur und Rechtsordnung der Schweiz.
  • Keine Gefährdung der Sicherheit: Keine Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz.

Zusätzlich können Kantone und Gemeinden strengere Anforderungen stellen, etwa längere Wohnsitzzeiten, Sprachprüfungen oder Einbürgerungsgespräche.

Erleichterte Einbürgerung

Die erleichterte Einbürgerung gilt für bestimmte Personengruppen:

  • Ehepartner von Schweizer Bürgern: Ehe seit mindestens 3 Jahren und 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, davon 1 Jahr ununterbrochen unmittelbar vor Antragstellung.
  • Personen der dritten Ausländergeneration: Voraussetzungen sind Geburt in der Schweiz, Besitz einer Niederlassungsbewilligung und mindestens 5 Jahre Schulbesuch in der Schweiz.
  • Staatenlose Kinder: Aufenthalt von mindestens 5 Jahren in der Schweiz, davon das letzte Jahr ununterbrochen.

Das Verfahren wird direkt vom Staatssekretariat für Migration (SEM) geführt.

Ablauf des Einbürgerungsverfahrens

  1. Informationsbeschaffung bei der Gemeinde oder dem Kanton.
  2. Einreichung des Gesuchs.
  3. Prüfung der Voraussetzungen durch Gemeinde, Kanton und Bund.
  4. Entscheid: Bei ordentlicher Einbürgerung durch Gemeinde/Kanton, bei erleichterter Einbürgerung durch den Bund.
  5. Erhalt der Einbürgerungsurkunde und anschliessende Beantragung des Schweizer Passes.

Kosten

Die Gebühren variieren je nach Gemeinde und Kanton. Insgesamt können sie mehrere tausend Franken betragen und setzen sich aus Bundes-, Kantons- und Gemeindegebühren zusammen.

Wichtige Hinweise

  • Mehrfache Staatsangehörigkeit: Die Schweiz erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft.
  • Bürgerort: Bei der Einbürgerung wird ein Bürgerort festgelegt, unabhängig vom aktuellen Wohnort.
  • Einbürgerungstests: In vielen Kantonen müssen Sprachkenntnisse und Wissen über die Schweiz nachgewiesen werden.

Die Einbürgerung in der Schweiz ist ein anspruchsvoller, aber klar strukturierter Prozess. Wer gut vorbereitet ist und die Voraussetzungen erfüllt, kann sich über den Erwerb des Schweizer Passes freuen.

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