Verpflichtungskredit für vorgezogene Massnahme II an den Grossen Rat überwiesen
Die dritte Rhonekorrektion ist eines der bedeutendsten Hochwasserschutzprojekte im Wallis. Mit der vorgezogenen Massnahme II in der Region Raron nimmt das Projekt konkret Gestalt an. Der Staatsrat beantragt beim Grossen Rat einen Verpflichtungskredit über 15 Millionen Franken zur Finanzierung von Ufersicherungen entlang eines kritischen Abschnitts bei Raron und Baltschieder. Die Finanzierung wird von Kanton, Bund und Gemeinden gemeinsam getragen.
Dritte Rhonekorrektion und Zielsetzung
Die Rhone gilt als einer der dynamischsten Flüsse der Schweiz – mit hoher Hochwassergefahr im Unterwallis. Die dritte Rhonekorrektion (R3) wurde vom Bundesrat als nationales Prioritätsprojekt im Bereich Gewässerschutz anerkannt. Ziel ist es, die Abflusskapazität der Rhone zu erhöhen, die Schutzbauten zu modernisieren und damit Siedlungsraum und Infrastruktur langfristig zu sichern.
Im Fokus stehen besonders exponierte Gebiete – darunter auch der Abschnitt zwischen Giblätt und St. German bei Raron. Hier kreuzen sich Rhone, Eisenbahnlinien (inkl. NEAT) und Verkehrswege auf engem Raum.
Die vorgezogene Massnahme II Raron im Detail
Die sogenannte vorgezogene Massnahme II (VM II) Raron betrifft einen 1,3 Kilometer langen Abschnitt auf dem Gebiet der Gemeinden Raron und Baltschieder. Die Massnahme sieht folgende Eingriffe vor:
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Sicherung des linken Rhoneufers im Bereich der NEAT-Brücken
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Gezielte Interventionen am rechten Ufer oberhalb der Brücke St. German
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Erhöhung der hydraulischen Kapazität, um künftige Hochwasser besser ableiten zu können
Geplant ist auch ein gezielter Landerwerb, um die Bauarbeiten und den Zugang zum Flussbereich zu ermöglichen.
Der Verpflichtungskredit von 15 Millionen Franken wurde vom Staatsrat dem Grossen Rat zur Genehmigung unterbreitet. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
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Kanton Wallis: rund 6,3 Millionen Franken (Nettoanteil)
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Bund (BAFU & ASTRA): voraussichtlich 8,3 Millionen Franken
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Gemeinden Raron und Baltschieder: 300’000 Franken
Die Massnahme ist als prioritäres Projekt innerhalb der 3. Rhonekorrektion eingestuft und erfüllt somit die Förderkriterien des Bundes.
Der betroffene Abschnitt liegt in einem Gebiet mit kritischer Infrastruktur – insbesondere durch die Nähe zur NEAT-Verbindung und regionalen Verkehrsachsen. Die Sicherung dient nicht nur dem Hochwasserschutz, sondern auch dem langfristigen Schutz von Siedlungen, Verkehrsnetzen und Landwirtschaftsflächen.
Zudem ist die Massnahme ein symbolischer Schritt in Richtung klimawandelresiliente Infrastruktur – mit Fokus auf präventivem Schutz statt nachträglichem Krisenmanagement.
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