Zweiter Notstand in zwei Jahren – dringende Arbeiten durch Polizeiklausel genehmigt
Nach erneuten Murgängen im Juni 2025 ist das Haut Val de Bagnes erneut vom Tal abgeschnitten. Der Staatsrat reagiert mit Notmassnahmen: Die Armee errichtet eine Behelfsbrücke, eine kommunale Notfallstrasse wird vorbereitet.
Die Region Haut Val de Bagnes ist bereits 2024 von massiven Unwettern heimgesucht worden. Im Juni 2025 kam es erneut zu schweren Murgängen, die die provisorischen Infrastrukturen zerstörten – darunter auch die 2024 errichtete Sicherungsbrücke auf der Kantonsstrasse zwischen Le Fregnolay und Les Epenays. Auch die Baustelle der Schutzgalerie wurde verschüttet. Die Folge: Zweite vollständige Isolation innerhalb von zwei Jahren.
Der Staatsrat aktivierte daraufhin erneut die allgemeine Polizeiklausel, die bereits 2024 beschlossen worden war. Diese erlaubt, in Notlagen bestimmte Bauprojekte ohne öffentliche Auflage oder Beschaffungsverfahren durchzuführen – im Interesse der öffentlichen Sicherheit.
Diese Notmassnahmen sind beschlossen:
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Errichtung einer Behelfsbrücke durch die Schweizer Armee auf der Kantonsstrasse zwischen Le Fregnolay und Lourtier, inklusive Zufahrtsplattformen.
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Bau einer Notfallstrasse am linken Ufer der Dranse, zwischen Champsec und Lourtier (Erweiterung des Chemin de la Sasse).
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Ausbau der Strasse zwischen Champsec und La Sasse, tragfähig für bis zu 40 Tonnen, mit Lichtsignalregelung für Einspurverkehr.
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Schutzbauten gegen weitere Hanggefahren am linken Flussufer.
Gültigkeit der Bewilligung: Zwei Jahre
Technische Spezifikationen der Notfallstrasse:
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Einspurig, 4.5 m breit
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Traglast bis 40 t
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Baustart: Sofortige Mobilisierung
Die neuen Wege und Bauwerke ermöglichen kurzfristig wieder die Zufahrt für:
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Rettungsdienste und Versorgung
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Unterhalt des Mauvoisin-Staudamms und des Kraftwerks Fionnay
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Zugang zu kritischen Baustellen (z. B. der unterbrochenen Galerie bei Fregnolay)
Die langfristige Planung – insbesondere der Neubau der Brücke zwischen Lourtier und Sarreyer und der Galerie über den Fregnolay – wird fortgeführt. Der Staatsrat hat die Frist für diese Arbeiten aufgrund der Geländekomplexität bis 31. Dezember 2027 verlängert.
Regionale Bedeutung:
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Haut Val de Bagnes ist auf ganzjährige Zufahrten angewiesen
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Wander- und Tourismusgebiet, aber auch strategische Energieinfrastruktur
Die erneuten Murgänge im Haut Val de Bagnes machen deutlich, wie verletzlich alpine Regionen in Zeiten des Klimawandels sind. Mit der sofortigen Reaktion und der Aktivierung der Polizeiklausel verhindert der Kanton Wallis eine langanhaltende Isolation. Die eingesetzte Behelfsbrücke und Notstrasse sichern nicht nur Versorgung und Rettung – sie schaffen auch die Grundlage für den langfristigen Wiederaufbau.
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