Glarner Regierung startet Vernehmlassung für Klimagesetz

Klimaneutral bis 2050 – Kanton Glarus setzt auf eigene Gesetzgebung

Der Kanton Glarus geht einen grossen Schritt in Richtung Klimaschutz: Der Regierungsrat hat am 27. Mai 2025 die Vernehmlassung für ein neues Klimagesetz eröffnet. Es schafft die rechtlichen Grundlagen, um das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen. Die Vorlage ist eine Reaktion auf die Landsgemeinde-Entscheidung von 2022 – und könnte Vorbildwirkung über die Kantonsgrenzen hinaus entfalten.

Die Initiative für ein kantonales Klimagesetz geht auf die Landsgemeinde 2022 zurück, welche den Klimaschutz in die Glarner Verfassung aufgenommen hat. Daraufhin folgte die Motion «Kantonale Gesetzgebung zum Klimaschutz» von Marius Grossenbacher (Grüne, Ennenda) und Mitunterzeichnenden.

Das nun vorliegende Gesetz orientiert sich am Bundesgesetz über Klimaschutz (KIG), das Netto-Null bis 2050 als Zielvorgabe festlegt. Es nimmt Kantons- und Gemeindeverwaltungen in die Pflicht: Sie sollen spätestens ab 2050 klimaneutral wirtschaften.

Kern des neuen Gesetzes ist der sogenannte kantonale Klimaplan. Dieser Plan soll konkrete Massnahmen, Verantwortlichkeiten, Etappenziele und Finanzierungsgrundlagen definieren. Auch die Gemeinden müssen eigene Klimapläne erstellen und regelmässig aktualisieren.

Zu den möglichen Massnahmen zählen u. a. der Umbau der Energieversorgung, nachhaltige Mobilität, Gebäudesanierung und Anpassungen an zunehmende Naturgefahren. Die Umsetzung wird dabei eng mit der Verwaltung, Fachorganisationen und der Bevölkerung abgestimmt.

Als Gebirgskanton ist Glarus stark durch den Klimawandel gefährdet – Stichworte: Gletscherschwund, Trockenperioden, Hangrutsche, Hochwassergefahr. Laut wissenschaftlichen Studien ist das Nichthandeln auf lange Sicht deutlich teurer als gezielte Klimaschutzmassnahmen.

Der Regierungsrat sieht das Gesetz daher nicht nur als Reaktion, sondern als klare Strategie für eine nachhaltige, resiliente Zukunft. Mit der Verankerung der Klimaneutralität wird der Rahmen für langfristige Investitionen und Planungssicherheit geschaffen.

Die Vernehmlassung dauert vom 28. Mai bis 1. September 2025. Organisationen, politische Parteien, Gemeinden und interessierte Bürger:innen können sich zur Vorlage äussern. Die finale Abstimmung ist für die Landsgemeinde 2026 geplant.

Damit erfüllt die Regierung den Auftrag der Motion und gibt dem Klimaschutz in Glarus eine rechtlich verbindliche Grundlage – demokratisch legitimiert und breit abgestützt.

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