Temporäre Flugverbotszone rund um Kybunpark – Polizei kündigt Kontrollen an
Sicherheitsmassnahme für Spieltage im Juli
Während der Women’s Euro 2025 in St. Gallen gilt an drei Spieltagen ein temporäres Flugverbot für Drohnen. Das hat die Regierung des Kantons St. Gallen bekanntgegeben. Die Verfügung betrifft den Luftraum rund um den Kybunpark und wurde im Amtsblatt publiziert. Ziel ist der Schutz der Zuschauerinnen und Zuschauer vor möglichen Gefahren durch unbemannte Luftfahrzeuge.
Gültigkeit des Flugverbots
Die Flugverbotszone gilt an folgenden Spieltagen:
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Freitag, 4. Juli 2025
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Mittwoch, 9. Juli 2025
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Sonntag, 13. Juli 2025
Jeweils im Zeitraum von 17:00 bis 24:00 Uhr ist ein Flugverbot für alle unbemannten Luftfahrzeuge bis 25 kg im Radius von 2 Kilometern um den Kybunpark in Kraft. Der Mittelpunkt der Zone ist bei den Koordinaten 2’740’903.96, 1’252’510.11 (CH1903+ / LV95) definiert.
Gesetzliche Grundlage und Ausnahmen
Das absolute Flugverbot basiert auf Art. 34 Abs. 1 der Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK; SR 748.941). Die Stadtpolizei St. Gallen ist für die Durchsetzung zuständig. Drohnen dürfen in dieser Zeit weder gestartet noch betrieben werden – bei Verstössen drohen Anzeigen und die Beschlagnahmung von Fluggeräten.
Ausnahmen gelten ausschliesslich für:
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Blaulichtorganisationen im Einsatz
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Personen mit einer offiziellen Ausnahmebewilligung, erteilt durch die Stadtpolizei St. Gallen
Wichtig: Der Kybunpark befindet sich bereits ganzjährig in einer ständigen Flugverbotszone, da sich in unmittelbarer Nähe eine Rega-Basis befindet. Dort ist der Einsatz von Drohnen ab 250 Gramm generell untersagt.
Hintergrund
Bei Grossveranstaltungen stellen Drohnen ein Sicherheitsrisiko dar – insbesondere für grössere Menschenansammlungen im Freien. Die Behörden betonen, dass der Schutz der Besucherinnen und Besucher oberste Priorität hat. Die Drohnenkarte des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) enthält alle relevanten Einschränkungen.
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