Credit Suisse: Bund zieht wegen Boni-Streit vor Bundesgericht

EFD will Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts nicht akzeptieren

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat angekündigt, gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen. Hintergrund ist der Entscheid, wonach die Kürzung und Streichung variabler Vergütungen für frühere Kadermitglieder der Credit Suisse rechtswidrig sei.

Vergütungsentscheid nach Übernahme

Im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS hatte das EFD gestützt auf das Bankengesetz Massnahmen angeordnet. Dabei wurden die variablen Vergütungen eines Teils der obersten Führungsebenen gekürzt beziehungsweise gestrichen.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Mehrere betroffene Kadermitglieder hatten dagegen Beschwerde eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Beschwerden stattgegeben. Es beurteilte die vom EFD angeordneten definitiven Kürzungen und Streichungen als rechtswidrig und hob die Massnahmen auf.

Reaktion des EFD

Das EFD teilte am 23. Mai 2025 mit, dass es das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht akzeptiere und Beschwerde beim Bundesgericht einreiche. Laut efd.admin.ch soll dieses nun endgültig über die Rechtmässigkeit der Massnahmen entscheiden.

Das EFD ist der Ansicht, dass das Verwaltungsgericht bei der Auslegung der gesetzlichen Grundlagen wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt habe. Insbesondere habe es die ausserordentlichen Umstände der Übernahme der Credit Suisse unzureichend einbezogen.

Der Streit um die variablen Vergütungen bei der Credit Suisse geht in die letzte Instanz. Das Bundesgericht wird entscheiden, ob der Bund rechtmässig in bestehende Bonusansprüche eingreifen durfte.

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