1,09 mg/l Atemalkohol – Auffahrunfall auf der Arbonerstrasse bleibt glimpflich
In Amriswil (TG) kam es am Montagabend zu einem Auffahrunfall unter Alkoholeinfluss. Verletzt wurde niemand – doch der Verursacher ist seinen Führerausweis los.
Alkohol am Steuer gehört weiterhin zu den häufigsten Ursachen für Auffahrunfälle in der Schweiz. Am Montag, 19. Mai 2025, gegen 17.30 Uhr, kam es in Amriswil (TG) zu einem solchen Vorfall auf der Arbonerstrasse in Richtung Weinfelden. Der Fahrer eines Personenwagens war alkoholisiert unterwegs – und erkannte ein stehendes Fahrzeug zu spät.
Eine 42-jährige Autofahrerin musste auf der Arbonerstrasse verkehrsbedingt anhalten. Der nachfolgende 39-jährige Deutsche reagierte zu spät und prallte in das Heck ihres Autos.
Verletzt wurde niemand – der Sachschaden beträgt laut Polizei „mehrere tausend Franken“.
Eine Atemalkoholprobe ergab beim Unfallverursacher einen Wert von 1,09 mg/l, was einem schweren Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz entspricht. Die Kantonspolizei Thurgau entzog dem Mann vor Ort den Führerausweis.
Bei einem Atemalkoholwert über 0,4 mg/l wird in der Schweiz von „qualifiziertem Alkoholmissbrauch“ gesprochen – ab 0,8 mg/l greift in der Regel eine Fahreignungsabklärung. Die Konsequenzen für den Lenker:
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Sofortiger Ausweisentzug
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Anzeige an die Staatsanwaltschaft
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Meldung an das Strassenverkehrsamt
Rechtsfolgen:
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Führerausweisentzug mindestens 3 Monate
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Busse oder Geldstrafe
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Je nach Vorstrafe: Verlängerung oder medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
Der Unfall in Amriswil (TG) zeigt erneut die Gefahren von Alkohol am Steuer – auch wenn es bei diesem Vorfall glimpflich blieb. Der Fahrer muss nun mit verkehrs- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Kantonspolizei mahnt zur Vorsicht und verweist auf die Nulltoleranz bei alkoholisiertem Fahren.
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