Gais AR: Autofahrerin mit Sichtbehinderung angehalten


Sicht aus dem Autodurch mitgeführte Verlegeplatten stark eingeschränkt. (Bildquelle Kapo AR)

Sichtbehinderung Auto: Polizei stoppt unsicheren Transport – keine Ladungssicherung vorhanden

Verkehrskontrolle in Gais AR deckt Mängel auf

Am Freitag, dem 9. Mai 2025, wurde in Gais AR kurz vor 12.00 Uhr ein Personenwagen von einer Polizeipatrouille kontrolliert. Im Fahrzeug befanden sich mehrere Schachteln, welche die Sicht nach rechts erheblich einschränkten und teilweise vollständig verdeckten.

Zusätzlich fehlte jegliche Ladungssicherung, um ein Verrutschen des Transportguts zu verhindern. Die Autofahrerin wird angezeigt.

Verstoss gegen Verkehrsvorschriften

Die gesetzlichen Vorschriften schreiben vor, dass die Sicht aus der Frontscheibe, den vorderen Seitenscheiben und über die Spiegel uneingeschränkt gewährleistet sein muss. Transportgüter dürfen nicht auf dem Beifahrersitz abgelegt werden, wenn sie die Sicht beeinträchtigen.

Zudem muss die Ladung jederzeit gesichert sein – gegen Verrutschen oder Herunterfallen. Eine überstehende Ladung muss gekennzeichnet sein, und sowohl Lichter als auch Kontrollschild dürfen nicht verdeckt sein.

Gefährdung durch mangelhafte Sicherung

Unsachgemässe oder ungesicherte Ladung kann zu Unfällen oder gefährlichen Situationen im Strassenverkehr führen. Die Polizei Appenzell weist auf die Bedeutung der korrekten Ladungssicherung und Sichtfreiheit hin.

Die Anzeige gegen die Lenkerin wurde eingereicht. Weitere Abklärungen erfolgen durch die zuständigen Behörden.

Fazit

Der Fall in Gais AR macht deutlich, dass Sichtbehinderung durch Ladung sowie fehlende Sicherung kein Kavaliersdelikt sind. Verkehrssicherheit beginnt mit klarer Sicht – und korrekt befestigter Fracht.

 

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