Verfassungsschutz stuft Afd als rechtsextrem ein – politische Wellen bis in die USA


Afd offiziell als rechtsextrem eingestuft. (Bildquelle ansa.it)

Bfv sieht „ethnisch-nationale“ Ausrichtung – Partei will sich juristisch wehren

Behörde warnt vor verfassungswidrigen Tendenzen der Afd

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Partei Alternative für Deutschland offiziell als rechtsextreme Bestrebung eingestuft. Laut BfV sei die im Parteiprogramm vorherrschende „ethnisch-nationale Volksvorstellung“ nicht mit dem demokratischen Verfassungsstaat vereinbar. Bisher galten nur Teilstrukturen der Afd in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie die aufgelöste Jugendorganisation als extremistisch. Wie die Nachrichtenagentur ansa.it berichtet, ist diese Entscheidung Teil einer längerfristigen Bewertung auf Basis öffentlicher Aussagen führender Parteivertreter.

Afd spricht von politischem Angriff

Die Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla reagierten empört: Die Entscheidung sei rein politisch motiviert und ein Angriff auf die Demokratie. Die Afd sehe sich als erstarkende Kraft, die laut Umfragen zurzeit sogar stärkste Partei Deutschlands sei. „Wir werden uns wehren“, kündigten sie an.

Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte hingegen, das BfV habe lediglich seine Pflicht erfüllt. Es gebe keinen Automatismus für ein Parteiverbot, doch „nichts sei ausgeschlossen“.

Kritik aus USA und Italien – Berlin kontert

International sorgte die Entscheidung laut ANSA für harsche Reaktionen: US-Aussenminister Marco Rubio sprach von „maskierter Tyrannei“, während Italiens Vizepremier Matteo Salvini von einem „Demokratieverlust“ in Europa sprach.

Das deutsche Aussenministerium reagierte umgehend: „Das ist Demokratie“, schrieb man auf X, und betonte: „Wir haben aus unserer Geschichte gelernt, dass rechtsextreme Tendenzen gestoppt werden müssen.“

Auch der US-Senator und Trump-Vertraute JD Vance kritisierte Deutschland scharf: „Die Afd ist die repräsentativste Partei Ostdeutschlands. Jetzt wollen Bürokraten sie zerstören.“ Er zog einen historischen Vergleich: „Der Westen hat die Berliner Mauer abgerissen – jetzt bauen deutsche Eliten sie wieder auf.“

Was bedeutet die Einstufung konkret?

Die neue Bewertung erlaubt dem Verfassungsschutz, die Partei intensiver zu überwachen. Dazu gehören etwa das Sammeln von Informationen, Beobachtungen und ggf. das Anwerben von Informant:innen. Ein Parteiverbot ist damit nicht automatisch verbunden, aber eine Debatte darüber ist erneut entflammt.

Afd will juristisch gegen die Beobachtung vorgehen, verweist aber auf frühere Urteile: Bereits 2023 hatten das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Klagen der Partei gegen ähnliche Einstufungen abgewiesen.

Parteiverbots-Debatte erneut entfacht

Politiker:innen verschiedener Lager fordern nun ein formelles Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. So etwa der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther (CDU), der gegenüber dem „Spiegel“ sagte: „Wir müssen schnell prüfen, ob ein Verbot zum Schutz der Demokratie möglich ist.“

Ein solcher Schritt hat historische Bedeutung: Das letzte Parteiverbot in Deutschland betraf die KPD in den 1950ern. Zuletzt scheiterte 2017 ein Verbotsantrag gegen die NPD, da diese zwar verfassungsfeindlich sei, aber keine reale Gefahr darstelle. Die Afd dagegen hat teils über 20 Prozent Wähleranteil – was die Lage grundlegend verändert.

Die Entscheidung des Verfassungsschutzes markiert einen Wendepunkt im Umgang mit der Afd. Noch ist unklar, ob ein Parteiverbot politisch und juristisch durchsetzbar ist. Doch der Streit um die Demokratie und ihren Schutz hat neue Brisanz gewonnen.

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