Post nicht zugestellt: Wann du wirklich reklamieren darfst

ByimTicker

Samstag, 3. Mai 2025 , , , ,

(Symbolbild)

Briefe verschwinden, Pakete landen woanders – doch nicht jeder Fehler berechtigt zur Reklamation. Wann du handeln darfst – und wann nicht.

Mal ist der Briefkasten leer, obwohl man auf etwas wartet. Mal landet das Paket beim Nachbarn – oder kommt gar nicht an. Wer sich über die Post ärgert, fragt sich: Wann liegt ein echter Fehler vor – und wann ist es noch zumutbar?

Jährlich werden in der Schweiz Millionen Sendungen verschickt – Briefe, Pakete, Einschreiben. Bei dieser Menge kann es zu Verzögerungen oder Fehlern kommen. Doch nicht jede Unregelmässigkeit ist automatisch ein Reklamationsgrund. Die Zustellung richtet sich nach klaren Standards, die auch Toleranzen vorsehen.

Entscheidend sind Zustellfristen, Sendungsarten und ob es sich um einen einmaligen Fehler oder ein wiederholtes Problem handelt.

was gilt bei…

Briefpost

  • Briefe ohne Prioritätsvermerk gelten als B-Post und dürfen bis zu 3 Werktage unterwegs sein.

  • Erst wenn danach nichts im Briefkasten ist, kann man nachfragen – idealerweise mit Angabe des Absenders.

  • Bei wichtigen Inhalten (z. B. Mahnungen, Kündigungen) zählt das Versanddatum – nicht das Zustelldatum.

Pakete

  • Bei Paketen gibt es klare Trackingnummern.

  • Wird ein Paket als „zugestellt“ angezeigt, obwohl es nicht da ist:
    – Nachbarn befragen
    – Zustellfoto prüfen (falls vorhanden)
    – Sofort reklamieren (meist innerhalb 7 Tage möglich)

  • Fehlerhafte Ablage (z. B. offen im Treppenhaus) kann beanstandet werden.

Eingeschriebene Briefe

  • Müssen persönlich übergeben oder in der Filiale abgeholt werden.

  • Werden sie nicht abgeholt, gehen sie zurück. Ein „nicht abgeholtes Einschreiben“ gilt trotzdem als rechtlich zugestellt.

  • Wenn der Briefträger falsch einwirft, haftet der Dienstleister – aber nur bei wiederholten Fällen oder Schäden.

  • Reklamationen bei Sendungsverlust müssen je nach Dienstleister binnen 10 bis 30 Tagen erfolgen.

  • Name nicht am Briefkasten? – Dann gilt die Sendung als unzustellbar und wird retourniert.

Nicht jede verspätete Zustellung ist ein Skandal – aber wenn Briefe dauerhaft verschwinden, Pakete falsch abgelegt werden oder Einschreiben nicht korrekt übergeben, sollte man sich wehren. Wer die Fristen und Regeln kennt, kann sachlich reklamieren – und im Fall der Fälle auch Ansprüche geltend machen.

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