Urlaub vorbei, Nerven blank – und dann fällt der Rückflug aus oder verspätet sich massiv. Viele wissen nicht: Das kann bares Geld bedeuten.
Der Koffer ist gepackt, der Flieger bereit – oder eben nicht. Flugverspätungen zum Ferienende sind besonders ärgerlich: Man will nach Hause, vielleicht wartet schon der Job. Doch was viele Reisende nicht wissen: Je nach Dauer und Ursache der Verspätung stehen dir konkrete Entschädigungen zu.
In Europa gelten strenge Fluggastrechte – vor allem dank der sogenannten EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004). Diese gilt nicht nur für EU-Bürger, sondern auch für Flüge, die in der EU starten oder mit einer EU-Airline in der EU landen – also auch für viele Ferienrückflüge in die Schweiz.
Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen können je nach Fall Anspruch auf Geldentschädigung, Betreuung oder Rückerstattung auslösen.
Deine Rechte bei Verspätung
Ab 2 Stunden Verspätung
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Airline muss Snacks, Getränke, Telefonate oder E-Mails anbieten.
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Bei Nachtflügen kann auch ein Hotelzimmer verlangt werden.
Ab 3 Stunden Verspätung – Entschädigung möglich
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250 € bis 600 € pauschal, je nach Flugdistanz:
– bis 1’500 km: 250 €
– 1’500–3’500 km: 400 €
– über 3’500 km: 600 €
Voraussetzung:
Die Verspätung liegt nicht an aussergewöhnlichen Umständen wie Unwetter, Streik, Sicherheitslage.
Flug annulliert oder umgebucht
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Wahlrecht: Erstattung des Tickets oder anderer Flug zum Zielort.
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Hotel, Transfer und Verpflegung ebenfalls über Airline zu leisten.
Wichtig: Immer dokumentieren
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Boardingkarte, Buchungsnummer, Verspätungsgrund (sofern bekannt) sichern
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Am besten schriftlich reklamieren – innerhalb von 2 Jahren
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Selbst bei nur knapp über 3 Stunden Verspätung (z. B. 181 Minuten) kann volle Entschädigung fällig werden – Gerichte werten „Ankunftszeit“ als Öffnen der Flugzeugtür.
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Auch bei Flugverspätung durch technische Probleme haftet oft die Airline.
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Wer über eine Pauschalreise gebucht hat, kann zusätzlich Reisepreisminderung beim Reiseveranstalter verlangen.
Flugverspätungen sind ärgerlich – aber sie müssen nicht folgenlos bleiben. Wer seine Rechte kennt, dokumentiert und dranbleibt, hat gute Chancen auf eine finanzielle Entschädigung oder Ersatzleistungen. Gerade am Ferienende lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte – denn manchmal zahlt sich Geduld doppelt aus.
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