Ein 42-jähriger Mann steht unter Verdacht, als Teil einer kriminellen Gruppierung Geldwäscherei in Millionenhöhe betrieben zu haben – festgenommen wurde er in Wolhusen.
Ein bedeutender Ermittlungserfolg der Kantonspolizei Bern wirft ein grelles Licht auf die Geldwäscherei-Szene in der Schweiz: Im Zuge eines grösseren Ermittlungsverfahrens zum internationalen Drogenhandel wurde im September 2024 ein 42-jähriger Mann festgenommen, der über Jahre hinweg Millionenbeträge in der Schweiz zirkulieren liess. Der Verdächtige ist zudem beschuldigt, Sozialhilfe zu Unrecht bezogen zu haben – trotz Schutzstatus S.
Geldwäscherei ist eines der zentralen Probleme im Zusammenhang mit dem globalen Drogenhandel. Oft agieren Täter im Verborgenen, getarnt durch scheinbar legale Geldflüsse. In der Schweiz gibt es immer wieder Fälle, bei denen kriminelle Netzwerke ausgeklügelte Systeme nutzen, um illegale Einnahmen zu verschleiern. Die Polizei steht dabei vor grossen Herausforderungen – besonders, wenn grenzüberschreitend agiert wird.
Im September 2024 wurde ein 42-jähriger Mann in Wolhusen (LU) bei einer Geldübergabe von mehreren zehntausend Franken festgenommen. Die Kantonspolizei Bern führte die Ermittlungen unter der Leitung der Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben durch. Der Mann wird beschuldigt, landesweit hohe Geldbeträge entgegengenommen und weitergeleitet zu haben – als Teil einer professionell organisierten Gruppierung, die Untergrundbanking und Geldkurierdienste anbietet. Derzeit befindet er sich in Untersuchungshaft.
Neben der mutmasslichen Geldwäscherei in Millionenhöhe soll der Verdächtige Sozialhilfeleistungen in der Höhe von mehreren zehntausend Franken zu Unrecht bezogen haben. Möglich war dies aufgrund seines Schutzstatus S, obwohl er offenbar einem selbstständigen Erwerb nachging. Laut Bundeskriminalpolizei werden solche Lücken zunehmend von gut vernetzten Gruppen ausgenutzt. Das erschwert die Strafverfolgung und bringt Sozial- sowie Sicherheitsbehörden in Zugzwang.
Mit der Verhaftung in Wolhusen konnte die Polizei einen mutmasslich zentralen Akteur eines weitverzweigten Netzwerks fassen. Der Fall zeigt exemplarisch, wie eng Drogenhandel, Geldwäscherei und Sozialleistungsbetrug miteinander verwoben sein können. Die Justiz steht nun vor der Aufgabe, das volle Ausmass aufzuklären.
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