Kölliken AG: Verunfallt mit nicht eingelöstem Motorrad – zwei Verletzte


Bei einem Motorradunfall in Kölliken AG wurden zwei Personen verletzt – ein Töff war weder eingelöst noch vorschriftsgemäss.

Ein schwerer Motorradunfall am Ostersonntag bei Kölliken AG wirft Fragen auf: Ein 16-Jähriger war mit einem nicht eingelösten, vorschriftswidrigen Motorrad unterwegs und wurde von einem nachfolgenden Fahrer erfasst. Beide Männer verletzten sich leicht, an den Fahrzeugen entstand Totalschaden.
Immer wieder kommt es auf Schweizer Strassen zu Unfällen mit nicht verkehrstauglichen Fahrzeugen. Besonders bei Töffs oder Cross-Maschinen ohne Zulassung oder Beleuchtung besteht ein hohes Risiko – für die Fahrer selbst, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer. Die Kantonspolizei Aargau warnt regelmässig vor dem Betrieb solcher Fahrzeuge im öffentlichen Raum.
Der Unfall ereignete sich am Sonntagabend, 20. April 2025, gegen 20:30 Uhr ausserhalb von Kölliken AG auf der Obermattenstrasse. Ein 16-jähriger Jugendlicher fuhr mit einer Yamaha-Cross-Maschine ohne Licht und Blinker in Richtung Uerkheim AG. Beim Linksabbiegen in einen Feldweg bremste er ab – ein nachfolgender 45-jähriger Motorradfahrer erkannte dies zu spät und krachte ins Heck der Yamaha.
Beide Fahrer stürzten und erlitten Schürfungen und Prellungen. Die Motorräder wurden bei dem Aufprall so stark beschädigt, dass von Totalschaden ausgegangen wird. Die Polizei stellte fest, dass das Motorrad des Jugendlichen nicht eingelöst war und wichtige Sicherheitsausstattung wie Licht und Blinker fehlten. Gegen ihn wurde eine Anzeige bei der Jugendanwaltschaft eingereicht, zudem wurde ihm der Führerausweis vorläufig entzogen.
„So etwas gehört einfach nicht auf die Strasse“, kommentierte ein Augenzeuge, der den Unfall beobachtete. Besonders an Feiertagen wie Ostern, wenn viele Menschen unterwegs sind, kann Rücksichtslosigkeit schnell zu schweren Unfällen führen – selbst bei vermeintlich harmlosen Touren.

Der Vorfall bei Kölliken AG zeigt, wie gefährlich der Betrieb eines nicht vorschriftsgemässen Motorrads sein kann – und welche rechtlichen Konsequenzen drohen. Die Kantonspolizei appelliert eindringlich an die Verantwortung junger Fahrerinnen und Fahrer: Nur korrekt zugelassene und ausgestattete Fahrzeuge gehören auf die Strasse.

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