Kriminelle Organisation in der Schweiz: Anklage gegen Italiener


Kriminelle Organisation in der Schweiz: Bundesanwaltschaft klagt 58-Jährigen an

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen 58-jährigen Italiener erhoben, der im Kanton Aargau wohnhaft ist. Ihm wird vorgeworfen, die in Kalabrien ansässige Mafiaorganisation ‘Ndrangheta über Jahre hinweg in der Schweiz unterstützt zu haben. Laut Anklageschrift soll er als Vertrauensperson des Clans Anello-Fruci tätig gewesen sein.

Mafia-Netzwerk in der Schweiz aktiv

Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft und fedpol zeigen: Die international operierende Organisation hatte über den Beschuldigten in der Schweiz Fuss gefasst. Zwischen 2001 und 2020 soll der Mann zahlreiche kriminelle Handlungen begangen haben – darunter Geldwäsche, Drogen- und Waffenhandel, sowie das Verbergen mafiöser Vermögenswerte.

Umfassende Straftaten im Auftrag der ‘Ndrangheta

Die Anklage wirft dem Mann vor, aktiv zur logistischen und finanziellen Unterstützung des Clans beigetragen zu haben. Er soll Geld gewaschen, Waffen verkauft und Drogengeschäfte vermittelt haben. Darüber hinaus habe er Mafia-typische Einschüchterungsmethoden angewendet, etwa bei der Eintreibung von Schutzgeldern.

Koordination mit italienischen Lokalen

Gemäss Bundesanwaltschaft agierte der Beschuldigte für die „Locale“ Fino Mornasco, die mit der „Locale“ Giffone koordiniert ist. Er habe geholfen, Mitglieder in der Schweiz unterzubringen, Behörden getäuscht und Aktivitäten des Clans logistisch gestützt.

Internationale Ermittlungen

Die Ermittlungen stützten sich auf Telefonüberwachung, Observationen und Aussagen italienischer Kronzeugen. In Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden wurde eine gemeinsame Ermittlungsgruppe gebildet. Die Strafverfolgung erstreckte sich auf insgesamt 13 Personen.

Weitere Verfahren und Erfolge

Mehrere Strafbefehle und Delegationen an italienische Behörden folgten. In der Schweiz wurden unter anderem Strafbefehle wegen Geldwäscherei und Betäubungsmittelverstössen erlassen. Einige Verfahren wurden eingestellt oder an kantonale Stellen übergeben. Die Resultate zeigen die Effizienz internationaler Strafverfolgung.

Fazit

Der Fall illustriert eindrücklich, wie international verzweigt kriminelle Organisationen agieren – und wie wichtig grenzüberschreitende Kooperationen sind. Die Anklage ist ein Meilenstein im Kampf gegen mafiöse Strukturen in der Schweiz. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

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