Schlieren ZH: Hunde-Entführer forderten Millionen-Lösegeld – nun droht Haftstrafe


Bolonka Symbolbild

Zwei kleine Hunde wurden aus einer Wohnung in Schlieren entführt und erst nach der Festnahme der Täter sichergestellt. Die mutmasslichen Diebe forderten eine Million Franken Lösegeld. Nun droht ihnen eine mehrjährige Haftstrafe.

Einbruch mit Hunde-Entführung und Lösegeldforderung

Ende Februar 2025 drangen Einbrecher in eine Wohnung in Schlieren (ZH) ein und stahlen zwei Bolonka-Hunde. Doch es blieb nicht nur beim Diebstahl: Die Täter forderten vom Besitzer eine Lösegeldsumme von einer Million Franken für die Rückgabe der Tiere.

Der Hundehalter wandte sich sofort an die Polizei, die daraufhin Ermittlungen aufnahm. Bereits wenige Tage später gelang der erste Durchbruch: Ein Tatverdächtiger wurde am Flughafen Zürich-Kloten verhaftet. Ein weiterer mutmasslicher Täter wurde in Polen festgenommen, wo auch die vermissten Hunde gefunden wurden.

Die beiden Bolonkas sind mittlerweile wieder sicher bei ihrem Besitzer in der Schweiz.

Kein klassischer Entführungsfall – sondern Diebstahl und Erpressung

Obwohl die Täter eine Lösegeldforderung stellten, wird der Vorfall strafrechtlich nicht als Entführung, sondern als Diebstahl und Erpressung gewertet, erklärt der auf Tierrecht spezialisierte Rechtsanwalt Matthias Fricker.

„Solche Fälle kommen immer wieder vor. Die Täter nutzen die emotionale Bindung von Haustierbesitzern aus, weil sie wissen, dass damit Geld zu machen ist“, so Fricker.

Rechtlich gilt ein Diebstahl von Tieren immer noch als Eigentumsdelikt, auch wenn Tiere seit 2003 in der Schweiz nicht mehr als „Sache“ behandelt werden.

Bis zu fünf Jahre Haft drohen

Den mutmasslichen Tätern droht gemäss Strafgesetzbuch eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Die genaue Strafe hängt von mehreren Faktoren ab, darunter eine mögliche Vorstrafe und die Prognose über das zukünftige Verhalten der Täter.

„Ich rechne in diesem Fall zumindest mit einer bedingten Freiheitsstrafe“, so Rechtsanwalt Fricker.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter, um den genauen Tathergang zu rekonstruieren.

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