40-jähriger Chauffeur verzeigt – Bussenkaution hinterlegt
Ein 40-jähriger Carchauffeur wurde in Steinhausen von der Verkehrspolizei kontrolliert und verzeigt, weil er 25 Tage ohne gesetzliche Ruhezeit einen Reisecar gelenkt hatte. Der Mann musste eine Bussenkaution hinterlegen.
Details zur Kontrolle
- Zeitpunkt der Kontrolle: Freitag, 17. Januar 2025
- Ort: Steinhausen
- Verstoss:
- Der Chauffeur lenkte von 17. Dezember 2024 bis 11. Januar 2025 während 25 Tagen ununterbrochen einen Reisecar.
- Er missachtete dabei die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten.
Konsequenzen
- Anzeige:
- Der 40-jährige rumänische Fahrer wurde der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verzeigt.
- Bussenkaution:
- Der Chauffeur musste mehrere hundert Franken hinterlegen.
Hintergrund
Die Einhaltung der Ruhezeiten für Berufschauffeure ist gesetzlich geregelt, um die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten. Verstösse gegen diese Vorschriften gefährden nicht nur die Gesundheit der Fahrer, sondern auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.
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