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Bern, 19.12.2024 – Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen zwei Schweizer Staatsangehörige im Alter von 22 und 28 Jahren Anklage beim Bundesstrafgericht erhoben. Sie wirft den Beschuldigten vor, die terroristische Organisation «Islamischer Staat» (IS) unterstützt, Propaganda verbreitet und deren Aktivitäten finanziert zu haben.
Unterstützung und Mitgliedschaft im IS
Die beiden Beschuldigten, die bereits wegen Unterstützung des IS vorbestraft sind, sollen zwischen 2020 und 2022 umfangreiche Propaganda für den IS betrieben, Spenden gesammelt und versucht haben, sich der Organisation in Syrien anzuschliessen. Der 22-Jährige plante, sich als Kämpfer zu verpflichten und für den IS zu sterben. Beide Beschuldigten sollen sich in die offiziellen Propagandastrukturen des IS eingegliedert haben und dabei Anweisungen von IS-Kadermitgliedern erhalten haben.
Kryptowährung zur Finanzierung des IS
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, den IS mit Kryptowährungstransaktionen im Gegenwert von CHF 12’940 finanziert zu haben. Gemeinsam mit einem minderjährigen bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen, gegen den ein separates Verfahren läuft, wurden die Gelder über digitale Plattformen transferiert.
Zusammenarbeit mit internationalen Behörden
Die Ermittlungen der BA erfolgten in enger Zusammenarbeit mit deutschen Behörden sowie der fedpol und den Kantonspolizeien Zürich und St. Gallen. Die Ermittlungen wurden durch ein gemeinsames Ermittlerteam (Joint Investigation Team) unterstützt.
Anklagepunkte
Die Bundesanwaltschaft hat die Beschuldigten wegen folgender Delikte angeklagt:
- Unterstützung und Beteiligung an einer terroristischen Organisation
- Verbreitung von verbotenen Gewaltdarstellungen
- Planung einer Reise zum IS und Gründung einer Propagandaplattform
Verlauf des Strafverfahrens
Nach Verhaftungen und umfangreichen Ermittlungen wurden die Beschuldigten zeitweise in Untersuchungshaft genommen. Während der 28-Jährige bis zur Anklageerhebung in Sicherheitshaft war, wurde der 22-Jährige unter Ersatzmassnahmen entlassen. Die Strafanträge werden anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt gegeben. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.