Am frühen Mittwochmorgen, 20. November 2024, verursachte eine 46-jährige Autofahrerin im Ortsteil Gunzwil von Beromünster einen Selbstunfall. Sie blieb unverletzt, doch der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0.87 mg/l. Ihr Führerausweis wurde entzogen.
Unfallhergang
Die Frau fuhr gegen 03:00 Uhr von Menziken in Richtung Beromünster. Im Bereich Winonmühle verlor sie in einer Rechtskurve die Kontrolle über ihr Fahrzeug, geriet links von der Fahrbahn ab und prallte frontal gegen eine Kurvenblende.
Polizeiliche Maßnahmen
Eine Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von 0.87 mg/l, was deutlich über der erlaubten Grenze liegt. Die Autofahrerin musste sich einer Blut- und Urinprobe unterziehen. Ihr Führerausweis wurde ihr vor Ort abgenommen, und sie darf bis zum Entscheid des Strassenverkehrsamtes kein Fahrzeug mehr führen.
Sachschaden
Am Fahrzeug und an der Kurvenblende entstand ein Sachschaden von etwa 8’000 Franken.
Appell der Polizei
Die Polizei weist eindringlich darauf hin, dass Alkohol am Steuer nicht nur verboten, sondern auch gefährlich ist. Verkehrsteilnehmer werden aufgefordert, kein Fahrzeug zu führen, wenn sie unter Alkoholeinfluss stehen.
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