Im Kanton Schaffhausen wurden zwei Jugendliche, die wegen mutmasslicher Unterstützung einer terroristischen Organisation inhaftiert sind, in den Vollzugsbedingungen gelockert. Trotz Auflagen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Jugendanwaltschaft Schaffhausen: Ermittlungen und Anordnung von Vollzugslockerungen
Die Jugendanwaltschaft des Kantons Schaffhausen führt ein laufendes Untersuchungsverfahren gegen zwei Jugendliche aus dem Kanton. Die beiden stehen im Verdacht, sich an einer terroristischen Organisation – dem verbotenen „Islamischen Staat“ (IS) – beteiligt bzw. diese unterstützt zu haben. Ihnen wird zudem vorgeworfen, strafbare Vorbereitungshandlungen zur vorsätzlichen Tötung begangen zu haben. Zur genaueren Abklärung ihrer persönlichen und psychologischen Verhältnisse wurde Ende April 2024 eine geschlossene, stationäre Beobachtung der Jugendlichen angeordnet.
Gelockerter Vollzug: Möglichkeit für Aufenthalte ausserhalb der Institution
In jüngster Entwicklung haben die beiden Jugendlichen Vollzugslockerungen erhalten. Diese Lockerungen erlauben es ihnen, unter strengen Auflagen und in festgelegtem Rahmen die Institutionen zeitweise zu verlassen. Dies soll zur weiteren Begutachtung und Reintegration beitragen, erfolgt jedoch unter ständiger Beobachtung und Kontrolle.
Unschuldsvermutung und weitere Ermittlungen
Für beide Jugendlichen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Die Jugendanwaltschaft betont, dass die Lockerungen nicht als Urteil oder Schuldspruch zu verstehen sind, sondern Teil des Untersuchungsverfahrens und der therapeutischen Abklärungen. Aus Rücksicht auf das laufende Verfahren und das jugendliche Alter der Verdächtigen werden keine weiteren Informationen zum Ermittlungsstand preisgegeben, um den Amts- und Untersuchungsgeheimnissen gerecht zu werden.
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