Millionen und Gold in die Schweiz geschmuggelt: Zwei Schweizer vor Gericht wegen Geldwäscherei!


Millionen und Gold im Zentrum der Anklage gegen zwei Schweizer. (Symbolbild: Wikipedia)

34 Millionen Euro, eine Million Franken und 830 Kilogramm Gold – zwei Schweizer sollen kriminelle Vermögenswerte international verschoben haben. Nun erhebt die Bundesanwaltschaft Anklage wegen qualifizierter Geldwäscherei.

Netzwerk der Geldwäscherei: Millionenwerte und Gold ins Ausland verschoben

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen zwei Schweizer Staatsangehörige beim Bundesstrafgericht eine Anklage wegen qualifizierter Geldwäscherei eingereicht. Den Beschuldigten im Alter von 56 und 63 Jahren wird vorgeworfen, von 2019 bis 2023 Teil eines international agierenden Netzwerks gewesen zu sein, das kriminelle Gelder und Gold in die Schweiz und weiter ins Ausland schmuggelte. Insgesamt 34 Millionen Euro, eine Million Franken und rund 830 Kilogramm Gold sollen sie laut Anklage durch die Missachtung von Deklarationspflichten grenzüberschreitend transportiert haben. Die beiden Männer zeigten sich geständig, sodass die Anklage im abgekürzten Verfahren erfolgt.

Verhaftung und Zusammenarbeit mit internationalen Behörden

Im Juni 2023 wurden die beiden Beschuldigten in einer gemeinsamen Operation mit den italienischen Behörden verhaftet. Die Ermittlungen erfolgten im Zuge einer internationalen Operation gegen ein kriminelles Netzwerk, das in den Schmuggel von Gold und Geldwäscherei involviert sein soll. Bei den Aktionen wurden insgesamt zehn mutmassliche Mitglieder des Netzwerks festgenommen.

Transport von Bargeld und Gold durch versteckte Fahrzeugfächer

Die beiden Beschuldigten sollen die verbrecherischen Vermögenswerte von Italien, Holland und Deutschland in die Schweiz gebracht haben, wobei das Geld meist in speziell verbauten Verstecken in ihren Fahrzeugen transportiert wurde. In Italien tauschten sie das abgeholte Bargeld in Gold um, welches sie anschliessend in die Schweiz schmuggelten. Der 63-Jährige übernahm laut Anklage die Transporte für seinen jüngeren Partner, wobei die Vermögenswerte nach einem kurzen Halt in den Unternehmen des 56-Jährigen in der Schweiz erneut ins Ausland verschoben wurden. Die Güter wurden entweder per Flugzeug nach Istanbul oder Dubai oder auf dem Landweg nach Deutschland und in die Türkei transportiert.

Krimineller Ursprung der Vermögenswerte aus Drogenhandel

Die BA führt in der Anklageschrift aus, dass die verschobenen Vermögenswerte aus dem internationalen Betäubungsmittelhandel stammen. Die Beschuldigten sollen gewusst haben oder zumindest bewusst in Kauf genommen haben, dass die Gelder und das Gold kriminellen Ursprungs sind. Durch die Schmuggelaktivitäten sollen sie den staatlichen Einziehungsanspruch auf diese Vermögenswerte erheblich erschwert und sich dabei einen Gewinn von rund 500’000 Franken gesichert haben.

Rechtsverfahren im abgekürzten Verfahren

Da die Beschuldigten geständig sind und die Zivilforderungen anerkennen, wurde die Anklage im abgekürzten Verfahren eingereicht. Dies ermöglicht eine raschere Verfahrensabwicklung. Die Entscheidung darüber liegt nun beim Bundesstrafgericht in Bellinzona, das die Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen prüfen wird.

Die Bundesanwaltschaft dankt den Partnern, insbesondere fedpol und den italienischen Behörden, für die enge Zusammenarbeit. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

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