Der Regierungsrat des Kantons Glarus begrüsst ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte, spricht sich jedoch gegen die Übertragung der Kontroll- und Vollzugsaufgaben an die Kantone aus.
Glarner Regierung unterstützt Importverbot
In der Sitzung vom 29. Oktober 2024 hat der Regierungsrat des Kantons Glarus seine Unterstützung für den indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative bekräftigt. Dieser Vorschlag setzt sich für ein Importverbot von Pelzprodukten ein, deren Herstellung nicht den Schweizer Tierschutzstandards entspricht. Damit folgt der Regierungsrat dem Anliegen der Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte» und unterstützt den Vorschlag, das Tierschutzgesetz entsprechend anzupassen.
Ablehnung der kantonalen Kontrollaufgaben
Trotz seiner Zustimmung zum Importverbot lehnt der Regierungsrat die Übertragung der Kontroll- und Vollzugsaufgaben an die Kantone ab. Im Rahmen der Vernehmlassung weist der Regierungsrat darauf hin, dass die kantonalen Veterinärbehörden nicht über das nötige Fachwissen verfügen, um die komplexen Anforderungen an den Importkontrollprozess zu erfüllen. Diese Kompetenzen seien vielmehr beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) angesiedelt, das über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt.
Fazit: Unterstützung mit Vorbehalten
Der Regierungsrat signalisiert seine grundsätzliche Unterstützung für den Tierschutz und das Importverbot tierquälerisch erzeugter Produkte. Er spricht sich jedoch klar gegen eine Verlagerung der Kontrollverantwortung an die Kantone aus, um eine qualitativ gesicherte Umsetzung des Importverbots zu gewährleisten.
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