St.Gallen: Nachtparkieren ab 1. November 2024 gebührenpflichtig – Anpassungen auch in der Weissen Zone


Symbolbild

Ab dem 1. November 2024 tritt eine Teilrevision des Parkierreglements in der Stadt St.Gallen in Kraft. Neben der Einführung von Gebühren für das Nachtparkieren in der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) werden auch die Tarife in der Weissen Zone und auf Carparkplätzen angepasst.

Bisher war das Parkieren in der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) während der Nachtstunden kostenlos. Ab dem 1. November 2024 wird das regelmässige Abstellen eines Fahrzeugs zwischen 19 Uhr und 8 Uhr in der EBZ gebührenpflichtig. Wer sein Auto mehr als einmal wöchentlich dort parkt, muss eine Monatsbewilligung für CHF 30.00 erwerben. Für Anwohnende mit einer bestehenden EBZ-Bewilligung wird eine zusätzliche Nachtparkbewilligung für CHF 10.00 pro Monat automatisch aufgeschaltet. Sollte das Fahrzeug nur selten über Nacht in der EBZ geparkt werden, kann diese Option abbestellt werden.

Anpassungen in der Weissen Zone und für Carparkplätze
Die Parkgebühren in der Weissen Zone werden ebenfalls angepasst. Der Tagestarif im Zentrum steigt auf CHF 2.50 pro Stunde, während der Nachttarif bei CHF 1.50 pro Stunde bleibt. Ausserhalb des Zentrums wird ein neuer Nacht- und Sonntagstarif von CHF 1.00 pro Stunde eingeführt, während der Tagestarif bei CHF 1.50 pro Stunde bleibt. Zudem gilt die 24-Stunden-Gebührenpflicht ab dem 1. November 2024 im gesamten Stadtgebiet.

Carparkplätze, die bisher kostenlos waren, werden ab November ebenfalls gebührenpflichtig. Auf dem Spelteriniplatz und an der Museumstrasse beträgt der neue Tagestarif CHF 5.00 pro Stunde, während der Nacht- und Sonntagstarif CHF 3.00 pro Stunde beträgt.

Anpassungen der EBZ-Signale
Die Hinweistafeln an den Eingängen der EBZ werden aktuell mit den neuen Informationen versehen und erstmals auch mit einem QR-Code ausgestattet, der weitere Details zum Parkregime liefert.

Verpasse keine News mehr! Aktiviere unseren kostenlosen Whatsapp-Kanal

Die mobile Version verlassen