Kanton Graubünden verfügt Regulierungsmassnahmen bei Wölfen. (Symbolbild, Pixabay)

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat dem Antrag des Kantons Graubünden zur proaktiven Regulation der Wolfsbestände vollständig zugestimmt. Ab Mittwoch, dem 4. September 2024, wird die Jägerschaft in die Regulierung des Vorabrudels miteinbezogen.

Regulierung der Wolfsrudel und Abschussbewilligungen

Am 2. September 2024 bewilligte das BAFU den Antrag des Kantons Graubünden vollständig. Daraufhin verfügte der Kanton Graubünden am 3. September 2024, dass in allen Wolfsrudeln mit bestätigtem Nachwuchs bis zu zwei Drittel der bestätigten Welpen erlegt werden dürfen. Dies betrifft derzeit 22 Welpen in den sieben Wolfsrudeln Stagias, Moesola, Lenzerhorn, Calderas, Muchetta, Fuorn und Älpelti.

Zusätzlich wurde der Abschuss aller Rudelmitglieder des Vorabrudels im Raum Ilanz bewilligt. Zur Unterstützung werden ab dem 4. September 2024 autorisierte Jägerinnen und Jäger bei der Regulation dieses Rudels einbezogen. Die Jägerschaft hat zudem seit Beginn der Hochjagd die Möglichkeit, die Wildhut beim Abschuss von zwei Einzelwölfen in den Gebieten Puschlav und Hinterrhein zu unterstützen.

Ziele der Regulierung und weitere Massnahmen

Die Massnahmen zielen darauf ab, Schäden in der Landwirtschaft zu verhindern und die natürliche Scheu der Wölfe vor Menschen aufrechtzuerhalten. Durch die Bestandsregulation soll zudem das unkontrollierte Anwachsen der Wolfspopulation verhindert werden. Die Regulationsphase ist bis zum 31. Januar 2025 angesetzt.

Zweites Gesuch beim BAFU eingereicht

Am 3. September 2024 reichte der Kanton Graubünden aufgrund zunehmender Konflikte in der Landwirtschaft ein zweites Gesuch beim BAFU ein, das die Entnahme der Wolfsrudel Lenzerhorn und Fuorn betrifft. Im Gebiet des Jatzhorn-Rudels konnten in diesem Jahr erneut Jungtiere nachgewiesen werden. Zudem wurde am Calanda im Grenzgebiet zu St.Gallen die Bildung eines neuen Rudels durch den Nachweis von Jungtieren bestätigt. Für beide Wolfsrudel wird analog zu den übrigen Rudeln eine Jungtierregulation beantragt.

Weitere Informationen

Die vollständigen Auflagen und Vorschriften sind ab sofort auf der Webseite des Amtes für Jagd und Fischerei unter dem Abschnitt „Rechtsgrundlagen“ abrufbar.

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