Giftköder: 63-Jährige wegen versuchter Tierquälerei verurteilt.

Eine 63-jährige Frau wurde vom Zürcher Obergericht wegen versuchter Tierquälerei verurteilt, nachdem sie in ihrer Umgebung Giftköder ausgelegt hatte, um vermeintlich „Strassenkinder vor Wölfen zu schützen“. Das Gericht verhängte eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen.

Giftköder zur vermeintlichen Wolfsabwehr führen zu Verurteilung
Das Zürcher Obergericht hat am Freitag eine 63-jährige Frau wegen mehrfacher versuchter Tierquälerei verurteilt. Die Frau hatte im März 2020 in der Umgebung des Zürcher Unterlands Giftköder ausgelegt, um nach eigenen Angaben „Strassenkinder vor gefährlichen Wölfen zu schützen“. Die Frau war überzeugt, dass Wölfe in der Nacht obdachlose Kinder reissen würden, und sah sich daher gezwungen, Massnahmen zu ergreifen.

Ungeeignete Giftmenge und Gefährdung von Kleintieren
Die Staatsanwaltschaft führte aus, dass die Frau ein Mäuse- und Rattengift in Truten-Aufschnitt gewickelt und in der Natur ausgelegt hatte. Zwar war die Menge des verwendeten Rodentizids zu gering, um einen Wolf zu töten, doch stellte das Gericht fest, dass die Giftköder eine erhebliche Gefahr für kleinere Tiere wie Katzen und Hunde darstellten. Trotz der geringen Dosierung blieb die Gefahr für die Tierwelt bestehen, da das Gift unkontrolliert in der Natur ausgelegt wurde.

Urteil des Obergerichts bestätigt erstinstanzliche Entscheidung
Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte das Urteil des Bezirksgerichts Dielsdorf, das die Frau im September 2023 wegen versuchter Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 140 Franken verurteilt hatte. Die Probezeit wurde auf zwei Jahre festgelegt. Der vorsitzende Richter stellte klar, dass die Auslegung des Gifts, obwohl es nicht tödlich für Wölfe war, dennoch eine erhebliche Gefährdung für kleinere Tiere darstellte und somit strafrechtlich relevant ist.

Hintergrund und Konsequenzen
Die Frau, die aufgrund ihrer Handlungen psychologisch begutachtet wurde, lebt mittlerweile von ihrer Rente in einem Hotel in Frankreich. Das Gutachten bestätigte eine mittelgradige Verminderung ihrer Schuldfähigkeit. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine härtere Strafe gefordert, doch das Gericht entschied sich für die Bestätigung der erstinstanzlichen Verurteilung.

 

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