Der Wohnungsmangel in Schweizer Städten führt zu einem Anstieg illegaler und überteuerter Untermieten. Während der Hauseigentümerverband strengere Regeln fordert, widerspricht der Mieterverband und warnt vor negativen Folgen für Wohngemeinschaften.
Illegale Untermieten: Ein wachsendes Problem in der Schweiz
In Städten wie Bern häufen sich die Fälle von illegalen und überteuerten Untermieten. Hauptmieter, die ihre günstigen Mietwohnungen nicht selbst nutzen, sondern zu hohen Preisen weitervermieten, machen ein lukratives Geschäft daraus. Oft bleiben diese Missstände unentdeckt, da die Vermieter nicht über die Untermietverhältnisse informiert werden.
Der Hauseigentümerverband schlägt Alarm
Markus Meier, Direktor des Hauseigentümerverbands (HEV), warnt vor einer Zunahme solcher illegaler Praktiken, besonders in städtischen Gebieten. Obwohl es keine offiziellen Statistiken gibt, zeigt die Rechtsberatung des HEV, dass diese Fälle stark zugenommen haben. Der Verband fordert daher strengere Regeln, wie die Pflicht zur schriftlichen Zustimmung des Vermieters und eine zeitliche Begrenzung der Untermiete auf zwei Jahre.
Mieterverband sieht die Problematik anders
Der Mieterverband Deutschschweiz erkennt zwar die Problematik überteuerter Untermieten an, widerspricht jedoch der Auffassung des HEV, dass es sich um ein weit verbreitetes Problem handelt. Fabian Gloor, Leiter des Rechtsdiensts, betont, dass die meisten Untermietverhältnisse korrekt ablaufen und nur wenige Ausnahmen existieren. Er warnt vor den geplanten Gesetzesänderungen, die insbesondere für Wohngemeinschaften (WGs) negative Folgen hätten.
Abstimmung über neue Regelungen zur Untermiete im November 2024
Am 24. November 2024 wird die Schweizer Stimmbevölkerung über eine Änderung im Obligationenrecht abstimmen, die strengere Vorschriften für Untermieten vorsieht. Der Hauseigentümerverband hat erfolgreich für diese neuen Regeln lobbyiert, während der Mieterverband sich gegen die Einschränkungen wehrt. Die Diskussionen über die Auswirkungen auf den Mietmarkt sind im vollen Gange.