Trump verklagt WSJ wegen Epstein-Brief – 10 Mrd. Dollar gefordert

Donald Trump zieht gegen das Wall Street Journal (WSJ), Dow Jones, News Corp und Rupert Murdoch vor Gericht – wegen eines angeblichen Geburtstagsbriefs an Jeffrey Epstein aus dem Jahr 2003.
Jetzt fordert er unfassbare 10 Milliarden US-Dollar Schadenersatz.

Der Streit eskaliert öffentlich – und das Justizministerium reagiert mit Forderungen zur Freigabe von Gerichtsunterlagen.

Warum Trump klagt

  • WSJ veröffentlichte einen Bericht über einen angeblich von Trump verfassten Brief mit sexuell suggestivem Inhalt und einer nackten Skizze.

  • Trump bezeichnet den Brief als Fälschung und spricht von einer „böswilligen Kampagne“. Er sieht immensen finanziellen und persönlichen Schaden .

Inhalt des umstrittenen Briefs

  • Der Brief soll in Epsteins Geburtstagsalbum von 2003 enthalten sein: Maschinengeschriebene Schrift, eingerahmt von einer nackten Figur mit Marker – und dem Satz:
    „Happy Birthday – and may every day be another wonderful secret.“ .

  • Authentizität ist nicht unabhängig bestätigt. Trump bestreitet jede Verbindung zu Epstein seit mehreren Jahren.

Öffentliche Angriffslust gegen Murdoch

Auf Truth Social schrieb Trump:

„I look forward to getting Rupert Murdoch to testify … that will be an interesting experience!!!“

Dow Jones, News Corp und Murdoch schweigen bisher. WSJ äußerte sich nicht Reuters.

Justizministeriums-Move

Parallel reichte das US-Justizministerium einen Antrag ein, Grand-Jury-Akten im Epstein-Fall freizugeben – mutmasslich als Reaktion auf Trumps Forderung nach mehr Transparenz.
Beobachter sehen darin strategische Signalwirkung für Trumps Medienkampf.

Takeaway in Kürze

  • Was ist passiert? Trump klagt wegen angeblichem Brief mit sexuell angehauchter Zeichnung an Epstein.

  • Klagehöhe: Mindestens 10 Milliarden USD.

  • Authentizität: Unklar, unabhängige Quellen bestätigen nichts.

  • Strategische Reaktion: DOJ beantragt Freigabe von Grand-Jury-Dokumenten.

  • Medienkrieg: Persönlicher Angriff auf Rupert Murdoch – selbst juristisch, öffentlich.


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