Getunte Fahrzeuge im Visier: Diese Fahrzeugteile darf die Polizei prüfen
Ob Sportauspuff, Tieferlegung oder LED-Unterbodenlicht – das sogenannte „Tuning“ ist für viele Autoliebhaber Ausdruck von Individualität. Doch was für die einen ein Hobby ist, ist für die Polizei mit klaren Kontrollpflichten verbunden. Denn sobald ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr auffällig verändert wird, greifen gesetzliche Vorschriften. Dieser Artikel erklärt, welche Elemente kontrolliert werden dürfen, worauf Fahrzeughalter achten müssen – und welche Folgen drohen, wenn Umbauten nicht genehmigt sind.
Unter Tuning versteht man technische oder optische Veränderungen an Fahrzeugen, die über den Serienzustand hinausgehen. Diese können sowohl die Leistung, das Fahrverhalten als auch die Optik betreffen. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen:
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Leistungstuning (z. B. Motormanagement, Turbolader, Auspuffanlagen)
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Fahrwerkstuning (z. B. Tieferlegung, Spurverbreiterung)
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Karosserie- & Lichttuning (z. B. Spoiler, Leuchten, Unterbodenlicht)
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Innenraumtuning (z. B. Lenkräder, Sitze, Gurtsysteme)
Für alle Veränderungen gilt: Sie dürfen die Betriebssicherheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen und müssen in der Regel geprüft und eingetragen sein. Die Polizei hat das Recht, im Rahmen von Verkehrskontrollen entsprechende Umbauten visuell zu prüfen oder technische Nachkontrollen anzuordnen.
In vielen Regionen der Schweiz nehmen Verkehrskontrollen im Zusammenhang mit auffällig veränderten Fahrzeugen zu. Spezialisierte Polizeieinheiten führen gezielte Kontrollen durch – oft an bekannten Treffpunkten oder bei Tuning-Events.
Kontrolliert werden dürfen unter anderem:
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Fahrwerksveränderungen: Bodenfreiheit, Dämpfersysteme
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Rad-/Reifenkombinationen: Felgengrösse, Reifenfreigaben
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Auspuffanlagen: Lautstärke, Klappensysteme, Endrohrform
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Beleuchtung: Farbe, Position, Helligkeit (v. a. LED-Modifikationen)
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Karosserieteile: Anbauteile, Spoiler, Schürzen
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Sicherheitsausstattung: Gurte, Airbags, Lenkräder
Ist ein Umbau nicht geprüft oder eingetragen, kann das Fahrzeug als nicht betriebssicher gelten. In solchen Fällen ist eine Weiterfahrt unter Umständen nicht erlaubt – das Fahrzeug kann vor Ort stillgelegt werden.
Die Polizei benötigt keinen konkreten Verdacht, um eine allgemeine Fahrzeugkontrolle durchzuführen – ein auffälliges Fahrzeugdesign oder laute Geräusche genügen für eine Anhaltung. Dabei können die Beamten:
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Fahrzeugpapiere einsehen
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technische Elemente prüfen
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Nachkontrollen bei der Prüfstelle verordnen
Eine typische Massnahme ist die „Vorführungspflicht“ beim Strassenverkehrsamt: Der Fahrzeughalter muss das Auto innerhalb einer Frist in unverändertem Zustand präsentieren. Werden Umbauten als gefährlich oder illegal eingestuft, droht zusätzlich ein Administrativverfahren (z. B. Verwarnung, Ausweisentzug).
Wichtig zu wissen: Auch TÜV-Teilegutachten oder Herstellerbescheinigungen aus dem Ausland ersetzen keine Eintragung in der Schweiz.
Viele Fahrzeugbesitzer investieren Zeit, Geld und Leidenschaft in ihre Umbauten – oft in der Annahme, alles sei „so erlaubt“. Bei einer Polizeikontrolle kommt dann die Ernüchterung: Mängelberichte, Kontrollvorladungen und hohe Bussen sorgen für Frust. Besonders häufig betroffen sind:
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junge Fahrer:innen mit sportlich umgebauten Fahrzeugen
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Autos mit auffälliger Soundkulisse oder grellem Licht
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Fahrzeuge mit Tieferlegungen oder Karosserieverbreiterungen
Eine gute Vorbereitung schützt vor unliebsamen Überraschungen: Wer Umbauten rechtzeitig prüfen und eintragen lässt, spart sich teure Nachkontrollen – und fährt sicher und legal.
Tuning ist erlaubt – aber nur im Rahmen klar definierter Vorschriften. Die Polizei darf bei Kontrollen gezielt technische Änderungen überprüfen. Wer dabei auf nicht eingetragene oder sicherheitsrelevante Umbauten trifft, riskiert hohe Kosten und Fahrverbote. Klare Regeln, gute Vorbereitung und Eintragungen schützen nicht nur vor Strafen – sie sorgen auch für mehr Sicherheit im Strassenverkehr.
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