Die Tierärzteschaft begrüsst das Importverbot für tierquälerischen Pelz – pocht aber auf Schweizer Standards.
Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) unterstützt grundsätzlich das Ziel der Pelz-Initiative: kein Import tierquälerisch erzeugter Pelze. Den vom Bundesrat vorgelegten indirekten Gegenvorschlag begrüsst die GST nur teilweise. Insbesondere lehnt sie es ab, dass bei der Definition von Tierquälerei ausländische Standards zur Anwendung kommen sollen. Gefordert werden stattdessen die strengeren Schweizer Tierschutzrichtlinien – für echten Schutz und klare Kontrolle.
Die Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte» zielt darauf ab, den Import und Verkauf von Pelzen zu verbieten, die mit in der Schweiz verbotenen Methoden hergestellt wurden. Betroffen sind vor allem Produkte aus Massentierhaltung mit Käfig-, Strom- oder Totschlagmethoden. Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) hat sich früh hinter das Anliegen gestellt. In ihrer Rolle als gesundheitspolitisch aktive Berufsorganisation mit rund 3700 Mitgliedern verfolgt sie das Ziel, das Tierwohl konsequent zu schützen – auch über die Landesgrenzen hinaus.
Am 10. Juli 2025 präsentierte der Bundesrat den indirekten Gegenvorschlag. Dieser übernimmt zentrale Forderungen der Initiative, darunter ein Import- und Handelsverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze. Der Vorschlag sieht ein Verbot auf Verordnungsstufe mit Inkrafttreten ab Juli 2025 und einer zweijährigen Übergangsfrist vor. Doch bei der Definition, was „tierquälerisch“ bedeutet, orientiert sich der Gegenvorschlag nicht an den Schweizer Tierschutzvorgaben, sondern an den international weniger strengen Richtlinien der World Organisation of Animal Health (WOAH). Diese würden nach Ansicht der GST auch Methoden wie Totschlagfallen zulassen – was in der Schweiz verboten ist.
Die GST fordert daher, dass bei der Beurteilung ausländischer Pelzprodukte ausschliesslich Schweizer Tierschutzstandards gelten sollen. Zudem müsse die bisherige Deklarationspflicht überprüft werden. Der Bundesrat will die Verantwortung auf die Importeure und Händler verlagern, die nachweisen sollen, dass Pelze tiergerecht produziert wurden. Für die Tierärzteschaft reicht das nicht: Der Nachweis dürfe nicht allein auf Branchenangaben oder Eigenverantwortung beruhen. Die Kontrolle müsse verstärkt, der Vollzug lückenlos geregelt sein – im Sinne eines echten Tier- und Konsumentenschutzes.
Die Debatte um Pelzimporte wird in der Schweiz zunehmend gesellschaftspolitisch geführt. Die GST bringt hier als Fachverband fundierte Expertise in den politischen Prozess ein. Ihr Appell: Die Schweiz soll sich nicht an Mindeststandards anderer Länder orientieren, sondern konsequent am eigenen Tierschutzgesetz. Das Anliegen findet Rückhalt in weiten Teilen der Bevölkerung, die bei Importwaren mehr Transparenz und Ethik verlangt. Die Diskussion rund um Pelz steht beispielhaft für einen ethischen Konsum und einen Werteexport durch konsequente Gesetzgebung.
Die GST fordert vom Bundesrat ein klares Bekenntnis zu Schweizer Tierschutzwerten – auch beim indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative. Nur ein gesetzlich verankertes Importverbot auf Grundlage nationaler Standards bietet echten Schutz vor Tierleid und schafft Vertrauen. Die zweijährige Übergangsfrist muss genutzt werden, um Kontrollmechanismen zu stärken und für klare Deklarationen zu sorgen. Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze – er beginnt bei der Gesetzgebung.
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