Künstliche Intelligenz und Kulturerbe im Spannungsfeld – Fakten zur digitalen Mona Lisa
Die Digitalisierung verändert nicht nur Kommunikation und Wirtschaft, sondern auch unser Verständnis von Kunst. Weltberühmte Werke wie die „Mona Lisa“ werden durch KI neu interpretiert, stilisiert oder sogar verändert. Das wirft Fragen zur rechtlichen und kulturellen Zulässigkeit solcher Eingriffe auf. Der folgende Bericht analysiert, was derzeit technisch möglich, rechtlich erlaubt und kulturell diskutiert wird – ohne Spekulationen oder Meinungen.
Die digitale Transformation betrifft zunehmend das kulturelle Erbe. Historische Gemälde, Skulpturen oder Bauwerke sind längst Teil von Online-Archiven und Datenbanken. Mit dem Aufkommen von Bildgenerierung durch künstliche Intelligenz (KI) hat sich eine neue Ebene eröffnet: Werke wie die Mona Lisa werden mit Algorithmen neu geschaffen – etwa als Animation, Remix oder Stiltransfer.
Diese Nutzung basiert auf öffentlich zugänglichen Bilddaten. Werke, deren Urheberrecht abgelaufen ist – wie im Fall der Mona Lisa – können theoretisch frei verwendet werden. Dies betrifft das Originalbild, nicht aber nachbearbeitete Varianten mit urheberrechtlichem Schutz. Besonders häufig werden KI-Modelle auf Open-Access-Bilddaten trainiert. Dadurch entstehen neue, computergenerierte Varianten klassischer Kunst, ohne dass manuell gezeichnet oder fotografiert werden muss.
In der Schweiz und der EU gilt: Ist ein Kunstwerk gemeinfrei – also der Urheber seit über 70 Jahren verstorben –, darf es grundsätzlich verwendet werden. Das trifft etwa auf Leonardo da Vinci zu. Jedoch können Fotos von Gemälden, digitale Reproduktionen oder KI-Outputs selbst wieder Rechte erzeugen, etwa durch Bearbeitung, Retusche oder Kontextverschiebung.
In vielen Staaten ist der Einsatz von KI im Kulturbereich noch nicht explizit geregelt. Jedoch gilt, dass urheberrechtlich geschützte Werke – z. B. jüngere Gemälde – nicht ohne Erlaubnis zur KI-Bildgenerierung verwendet werden dürfen. Plattformen wie YouTube oder Midjourney reagieren daher zunehmend auf Beschwerden, wenn Nutzer KI-generierte Werke auf Basis geschützter Vorlagen publizieren oder vermarkten.
Die digitale Reproduktion historischer Werke ist weit verbreitet – etwa in Museen, Archiven oder Bildungseinrichtungen. KI geht einen Schritt weiter: Sie verändert nicht nur Bilddetails, sondern erschafft visuelle Abwandlungen – etwa „junge Mona Lisas“, futuristische Umsetzungen oder Comic-Versionen.
Ein wichtiger technischer Aspekt ist die Nutzung von Text-zu-Bild-Generatoren. Diese benötigen Trainingsdaten, die meist aus frei zugänglichen Archiven stammen. Auch KI-basierte Stiltransfers – bei denen z. B. das Bild einer Mona Lisa im Stil von Van Gogh erzeugt wird – sind faktisch verfügbar und technisch ausgereift. Kommerzielle Plattformen nutzen diese Methoden bereits für Poster, T-Shirts oder digitale NFTs.
In der Öffentlichkeit entsteht zunehmend ein Spannungsfeld: Einerseits wird der freie Zugang zu Kulturgütern befürwortet, andererseits gibt es Bedenken zur Entwertung von Originalkunst. Auch Museumsbesucher oder Internetnutzer können heute KI-generierte Kunst sehen, teilen oder sogar erwerben – meist ohne zu wissen, ob sie es mit einem „echten“ Werk zu tun haben.
Digitale Plattformen, Druckdienste und KI-Generatoren erreichen Millionen Nutzerinnen und Nutzer. Viele interagieren mit klassischer Kunst neu – etwa durch Filter, Collagen oder Avatare. Dadurch verändert sich nicht nur das Bild, sondern auch der Umgang mit dem kulturellen Erbe: zwischen Bewahrung, Kreativität und Kommerz.
Die KI verändert die Kunstwelt und stellt neue Anforderungen an Recht, Technik und Gesellschaft. Für gemeinfreie Werke wie die Mona Lisa gelten klare Regeln, doch bei neuen KI-Kreationen entstehen rechtliche und ethische Grauzonen. Zukünftig braucht es international einheitliche Leitlinien für den Umgang mit digitalem Kulturerbe. Künstliche Intelligenz ist dabei nicht nur Werkzeug, sondern auch Herausforderung – für Museen, Urheber und Konsumenten.
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