Gewaltvorfälle bei Super League-Spielen führen zu Konsequenzen

Am 19. Oktober 2024 kam es im Umfeld zweier Super League-Spiele zu schweren Zwischenfällen in Bern und Zürich. In beiden Fällen haben die Bewilligungsbehörden der betroffenen Städte und Kantone nun Massnahmen ergriffen, um zukünftige Gewalt einzudämmen.

Vorfälle in Bern nach YB gegen FC Luzern

Nach dem Spiel zwischen den Berner Young Boys und dem FC Luzern attackierten Anhänger des FC Luzern im Bahnhof Wankdorf Mitarbeitende der BLS und der Transportpolizei. Dabei wurde ein Mitarbeiter der Polizei zu Boden gebracht und mehrfach gegen den Kopf getreten. Er musste ärztlich behandelt werden. Ein weiterer BLS-Mitarbeiter wurde ebenfalls verletzt.

In Übereinstimmung mit dem Kaskadenmodell, das bei Gewaltvorfällen mit Verletzungsfolge Massnahmen der Stufe 3 vorsieht, plant die Bewilligungsbehörde des Kantons Luzern, beim kommenden Heimspiel des FC Luzern gegen Yverdon Sport den Heimsektor zu schliessen. Sollte es jedoch gelingen, die Täter rechtzeitig zu identifizieren, könnte auf diese Massnahme verzichtet werden.

Gewalt in Zürich beim Marsch der GC-Fans

In Zürich zündeten Anhänger des Grasshopper Clubs Zürich während ihres Marsches zum Stadion Letzigrund mehr als hundert pyrotechnische Gegenstände. Einige davon waren extrem laut und potenziell gefährlich. Zudem versuchte eine Gruppe von rund 80 GC-Fans, eine Tiefgarage zu stürmen, was einen Einsatz von Gummischrot und Reizstoff seitens der Sicherheitskräfte notwendig machte.

Als Reaktion auf diese Vorfälle setzt die Stadt Zürich Massnahmen der Stufe 1 um. Dies bedeutet, dass der Club zu obligatorischen Lagebesprechungen mit der Clubleitung, den Sicherheitsverantwortlichen und der Fanarbeit verpflichtet wird. Zudem gilt eine Bewährungsphase von drei Spielen, bei der weitere Zwischenfälle zu schärferen Massnahmen führen könnten.

Zusammenfassung der Konsequenzen

Die Bewilligungsbehörden verurteilen die Vorfälle in beiden Städten aufs Schärfste und haben Konsequenzen angekündigt, um die Sicherheit bei künftigen Sportveranstaltungen zu gewährleisten.

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