Viele Leasingnehmer erleben bei der Rückgabe ihres Autos eine böse Überraschung – mit Nachzahlungen in Tausenderhöhe.
Wer in der Schweiz ein Auto least, kalkuliert oft mit fixen monatlichen Raten. Doch bei der Rückgabe des Fahrzeugs drohen hohe Zusatzkosten. Viele Fahrer berichten von happigen Nachforderungen – etwa wegen Kratzern, angeblicher Abnutzung oder Mehrkilometern. Die Tücken lauern im Kleingedruckten. Worauf du achten musst, bevor du dein Leasingfahrzeug abgibst.
Hintergrund
Leasing ist in der Schweiz beliebt – über 30 % aller Neuwagen werden nicht gekauft, sondern geleast. Für viele erscheint es bequem: keine hohen Anschaffungskosten, klare monatliche Raten, neuwertige Fahrzeuge. Doch genau hier liegt der Haken. Die Rückgabe nach drei oder vier Jahren ist vertraglich streng geregelt – mit vielen Klauseln zu Zustand, Laufleistung und Zubehör. Leasingfirmen sichern sich dabei meist umfassend ab.
Auslöser
Immer mehr Konsumenten berichten von Problemen bei der Rückgabe:
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„Leichte“ Kratzer gelten plötzlich als schwerwiegende Schäden
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Kleine Dellen führen zu teuren Gutachterberichten
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Der Kilometerstand liegt knapp über dem Limit – und kostet sofort extra
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Ein fehlender Serviceeintrag kann mehrere Hundert Franken kosten
Besonders betroffen sind Leasingnehmer, die sich nicht frühzeitig über ihre Rechte und Pflichten informiert haben.
Massnahmen
Die finanziellen Folgen sind beträchtlich:
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Nachzahlungen zwischen 1’000 und 4’000 Franken sind keine Seltenheit
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Streitigkeiten mit dem Händler oder der Leasingbank führen zu Verzögerungen
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Viele Leasingnehmer fühlen sich überrumpelt oder ungerecht behandelt
Deshalb raten Experten:
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Vor Rückgabe unbedingt ein unabhängiges Gutachten einholen
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Das Auto professionell aufbereiten lassen
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Alle Wartungsnachweise und Schlüssel bereithalten
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Am besten bereits 6–8 Wochen vor Ablauf des Vertrags eine Vorabklärung mit dem Händler vornehmen
Konsumentenschutzorganisationen warnen seit Jahren vor intransparenten Leasingverträgen. Immer wieder landen Fälle vor Gericht oder in Schlichtungsverfahren. Leasinggesellschaften weisen die Vorwürfe zurück – sie würden nur geltend machen, was vertraglich vereinbart sei. Der Druck auf die Kundschaft wächst: Wer sich nicht auskennt, zahlt oft drauf. Verbraucherschützer fordern eine klare gesetzliche Regelung, um missbräuchliche Forderungen zu verhindern.
Wer ein Leasingfahrzeug in der Schweiz zurückgibt, sollte wachsam sein. Dokumentiere den Zustand, informiere dich frühzeitig – und lies das Kleingedruckte genau. So kannst du vermeiden, dass aus einem vermeintlich günstigen Leasingvertrag eine teure Nachzahlung wird.
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